Sicherheiten bei einer Pkw-Finanzierung |
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Verfasst am: 22.01.2003 18:20 |
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Nach Abzug des frei verfügbaren Eigenkapitals bleiben noch 10.000 € zum Finanzieren. Der Kaufpreis beträgt 14.000 €.
Welche Absicherung wählen Sie? |
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Verfasst am: 22.01.2003 19:25 - Geaendert am: 22.01.2003 19:27 |
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Wir hatten heute Prüfungsvorbereitung...auf die Frage einer Sicherungsübereignung kam von unserer Ausbilderin eine klare Absage mit der Antwort "machen wir in der Bank nicht"
Soll ich das in der mündlichen so sagen?, schließlich wäre es theoretisch möglich... |
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Verfasst am: 22.01.2003 19:32 |
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Ein Prüfling hat auch SÜ als Sicherheit gefordert. Dem Prüfer aus der Bank war das zu wenig. |
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Verfasst am: 22.01.2003 19:34 |
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Hallo,
bei uns erfolgt die Besicherung bei Krediten bis 25.000,00 EUR eigentlich immer über eine Restkreditversicherung. SÜ machen wir soweit ich weiß gaaanz wenig bis gar nicht (habe das jedenfalls noch nie mitgekriegt).
Wollte das in meiner mündlichen dann auch so machen, aber das wollte meine Kundin leider nicht... Habe dann mit SÜ angefangen, das wollte sie sich dann überlegen.
Ziel des Falls war, dass die Besicherung über eine bereits eingetragene Grundschuld erfolgen sollte. Aber da bin ich während der Prüfung leider nicht mehr drauf gekommen!
Viele Grüße
Mel_D |
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Verfasst am: 22.01.2003 20:03 |
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Über eine Grundschuld? Auch gar nicht mal so dumm, sofern eine entsprechende Immobilie da ist.
Wie läuft das denn dann ab, wenn bereits eine Grundschuld besteht? Was brauchen wir vom Kunden dann noch?
Waren noch mehr angaben bei dem Fall? Vielleicht ginge das auch über das monatliche Gehalt.
Wenn ich so an unsere Privatkredite denke, benötigen wir bis 50.000 Euro keine weiteren Sicherheiten. |
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Verfasst am: 22.01.2003 20:53 |
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Wenn keine freie Grundschuld da ist,
- bis 50 % des Kaufpreises SÜ
- Rest über Risikolebensversicherung und Gehaltsabtretung
Wenn eine KLV bereitsvorhanden ist, lässt man sich den Todesfallanspruch abtreten.
Das wäre die Lösung gewesen. |
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Verfasst am: 22.01.2003 21:06 |
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Was passiert, wenn der Kunde mit dem Auto einen Unfall baut? Müsst ich ihn ja als Bedingung stellen, dass dieser eine Vollkasko abschließen muss.
Und diese Zahlt auch nicht immer...
Hab mir aber mal die Lösung notiert...find ich gut... |
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Verfasst am: 22.01.2003 21:15 |
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Also unser Ausbilder meinte, wir lassen uns nur die Gehaltszahlungen abtreten - das wäre den Prüfern wohl zu wenig?
Geht das mit der Grundschuld so einfach? Ich glaub wir machen das bei sowas gar nicht??? |
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Verfasst am: 22.01.2003 21:18 |
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mein Ausbilder hat im Training gemeint, bei so niedrigen Beträgen keine Sicherheiten ansprechen.
Hab ich in der Prüfung gemacht und dann Abzug bekommen.
Erst so dumme Vorschläge machen und dann aber über die Note meckern |
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Verfasst am: 24.01.2003 20:12 |
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Man braucht dann nur eine neue Zweckerklärung machen, die die Grundschuld mit dem neuen Darlehen verbindet.
Vorteil ist, dass keine weiteren Kosten für den Kunden entstehen (wie es z. B. bei der Restkreditversicherugn der Fall wäre).
Habe bei uns im Haus noch mal nachgefragt, bis 25.000 EUR machen wir generell nur mit Restkreditversicherung. Alles was darüber hinaus geht muss dann bei uns an andere Berater mit höherer Kompetenz weitergeleitet werden. Weiß aber nicht wie die dann besichern... |
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Verfasst am: 24.01.2003 22:12 |
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In der Regel sind Lohn- und Gehaltsabtretungen in den Verträgen eingearbeitet. Deshalb recht manchen Banken die Restschuldversicherung + evtl. Arbeitslosenversicherung + evtl. Berufsfähigkeitversicherung. |
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Verfasst am: 25.01.2003 01:04 |
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Uhi, eine Grundschuld zur Absicherung einers PKW Finanzierung?! Ist das nicht ein wenig hoch gegriffen? Schliesslich würden die Notarkosten und Kosten im Grundbuchamt den Wert des PKW schon fast übertrumpfen.
Nein, eine GS ist da nun wirklich nicht sinnvoll.
Bei uns wird bei Anschaffungsdarlehen grundsätzlich eine Abtretung der Ansprüche auf Lohn und Gehalt sowie die SÜ des zu finanzierenden Gutes als Sicherheit hereingenommen.
Wenn der Kunde es sich leisten kann und einverstanden ist, nehmen wir zusätzlich ein Restkreditversicherung herein.
Wenn alle Stricke reissen sollten wird eine Verpfändung von LV oder sonstigem Guthaben hereingenommen.
Aber nieeeeeee eine Grundschuld. Viel zu teuer und im Verwertungsfall äusserts problematisch, wenn damit eine PKW Finanzierung abgesichert wurde.
Gruss
Frank |
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Verfasst am: 25.01.2003 09:14 |
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Die Grundschuld war ja schon eingetragen, da wären ja keine zusätzlichen Kosten angefallen.
Aber eine neue einzutragen ist viel zu teuer, da hast du schon Recht! |
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Verfasst am: 25.01.2003 09:16 |
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Hier wird ständig davon ausgegangen, dass eine Grundschuld bereits im KI vorhanden und auch frei ist.
Wird diese freigewordene Grundschuld herangezogen, fallen keine Notar- und Grundbauchkosten an. |
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