Fallstudie Privatkredit |
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Verfasst am: 02.01.2007 12:05 |
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Wodurch unterscheidet sich die Sicherungsübereignung des Kfz vom Pfandrecht?
Nennen Sie die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale! |
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Verfasst am: 02.01.2007 12:11 |
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lt. Pfandrecht muss die Pfandsache hereingenommen werden (Faustpfandprinzip)...bei einer KfZ-SÜ wäre das wohl schwer möglich.
Ausnahme: AGB-Pfandrecht
sagmal...machen wir hier grade deine Hausaufgabe? |
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Verfasst am: 02.01.2007 12:12 |
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Sicherungsübereignung:
Bei der Sicherungsübereignung handelt es sich um eine gesetzlich nicht geregelte treuhänderische Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen auf die Bank. Dabei wird die Übergabe des Sicherungsguts entweder durch die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses (falls das Sicherungsgut im Besitz des Sicherungsgebers verbleibt) oder durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs (falls das Sicherungsgut im Besitz eines Dritten verbleibt) ersetzt.
Pfandrecht:
Unter einem Pfandrecht versteht man ein dingliches Recht an einer beweglichen Sache, einer Forderung oder einem Recht (Pfandgegenstand), das dem Gläubiger das Recht gibt, sich wegen einer Forderung gegen den Schuldner aus dem Pfandgegenstand zu befriedigen. Durch die Verpfändung räumt der Verpfänder (Sicherungsgeber) dem Pfandgläubiger (Bank als Sicherungsnehmer) ein Verwertungsrecht am Pfandgegenstand ein. |
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Verfasst am: 02.01.2007 12:18 - Geaendert am: 02.01.2007 12:28 |
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@Azubine87
Super Text!
Woher stammen die Ausführungen?
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Pfandrecht
- Besitzübergabe an Gläbiger
- Eigentum bleibt beim Kunden
Sicherungsübereignung
- Besitz bleibt beim Kunden.
- Eigentum geht vorübergehend auf die Bank über. |
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Verfasst am: 02.01.2007 12:24 |
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Stammen aus einem Glossar von vr-bildung.de :) |
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Verfasst am: 03.01.2007 08:05 |
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Mal ne ganz andre Frage
Kann mir jemand sagen was man in 2,5 Jahren in dem Fach Fachrechnen alles für Themen durchnimmt?
Und gibt es Bücher mit Aufgaben und Lösungen dazu zum üben?
Danke schonma im Voraus |
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Verfasst am: 03.01.2007 09:47 |
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Berechnung
- Zinsen nach der progressiven Postenmethode
- Vorschusszinsen
- Stückzinsberechnung
- Gutschrift/Belastung bei Wertpapiergeschäften
- Rendite bei Wertpapieranlagen
- Ab- und Aufzinsung
- Bezugsrechte
- Berichtigungsabschlag
- steuerpflichtiger Betrag bei Dividenden, Zinsen
- Veräußerungsgewinne
- Raten, Laufzeit, Zinssatz bei Ratenkrediten
- Annuitäten
- monatliche Belastung bei Bausparverträgen
- haushaltsrechnung
- effektiver Zinssatz
- Tilgungsdarlehen
- usw. |
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Verfasst am: 03.01.2007 10:04 |
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könnt ihr für mich noch die unterscheidung treffen wer bei der Sicherungsübereignung und beim Pfandrecht mittelbarer Besitzer und wer unmittelbarer Besitzer bleibt ?
danke |
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Verfasst am: 03.01.2007 10:09 |
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ist das pfandrecht akzessorisch?
und die sicherungsübeignung abstrakt? |
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Verfasst am: 03.01.2007 10:19 |
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Sicherungsübereignung ist eine fiduziarische Sicherheit, Pfandrecht eine akzessorische.
Rechtsfolgen
Sicherungsübereignung : Kreditnehmer bleibt unmittelbarer Besitzer und wirtschaftlicher Eigentümer. Das KI wird mittelbarer Besitzer und fiduziarischer Eigentümer.
Pfandrecht
Kreditnehmer bleibt Eigentümer und mittelbarer Besitzer, das KI wird unmittelbarer Besitzer und erwirbt ein bedingtes Verwertungsrecht. |
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Verfasst am: 03.01.2007 10:23 |
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@herrmann
Dankeschön. Gibt es auch spezielle Bücher dazu zum üben mit Lösungen? |
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