Bankdepot |
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Verfasst am: 10.01.2007 12:24 |
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Hallo an alle,
könnte mir bitte jemand sagen was alles in ein Bankdepot NICHT reingehört? Sparbucher dürften nicht, obwohl viele Kunden ihre Sparbücher in ihre Depots verwahren.
Was ist z.B. mit Schuldverschreibungen oder Banknoten, Schecks?
Danke im voraus für eure Antworten.
Herzliche Grüße
Nickolas |
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Verfasst am: 10.01.2007 12:31 |
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Ist diese Frage ernst gemeint? |
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Verfasst am: 10.01.2007 12:31 |
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Damit wir uns richtig verstehen: Du sprichst von Depotkonten, oder? |
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Verfasst am: 10.01.2007 12:33 |
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also mir ist nicht bekannt dass man etwas bestimmtes nicht in sein schließfach legen darf
ok, sprengstoff, lebensmittel, drogen, waffen etc - des scho klar, aber ansonsten...
warum darf das sparbuch nicht im schließfach liegen? |
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Verfasst am: 10.01.2007 12:34 |
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@Zero: Deshalb denke ich, daß er eigentlich das Depotkonto meint und das mit dem Depotschließfach verwechselt hat. |
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Verfasst am: 10.01.2007 12:37 |
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Ich meine damit das geschlossene Depot, wo man verschiedenes aufbewahren kann, unteranderem auch Urkunden ...so heisst es. Aber ich habe gehört das man da keine Sparbücher aufbewahren darf.
Stimmt das?
Grüße
Nickolas |
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Verfasst am: 10.01.2007 12:41 |
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"Ein geschlossenes Depot bezeichnet verplombte oder versiegelte Verwahrgegenstände wie Gold, Urkunden oder Schmuck, die von der Bank für den Kunden in einem Tresor aufbewahrt werden. Auch eine Vermietung von Schließ- und Schrankfächern, in den Wertgegenstände aufbewahrt werden, zählt zum geschlossenen Depot."
Was du darin aufbewahrst ist vollkommen egal..solange es keine verderblichen Sachen oder Gefahrgut ist.
Warum sollte man darin kein Sparbuch aufbewahren dürfen, andere Urkunden aber schon? Ein Sparbuch ist auch nichts anderes. |
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Verfasst am: 10.01.2007 13:04 |
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Manche KI‘s bieten direkt Schließfächer an, wo Sparbücher verwahrt werden können. |
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Verfasst am: 10.01.2007 18:10 - Geaendert am: 10.01.2007 18:15 |
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Jeder Kunde, der ein Schließfach mieter, bekommt die Sonderbedingungen für Schrankfächer ausgehändigt.
Da wird doch ein Bankazubi in der Lage sein, sich ein Blatt mit den Sonderbedingungen zu besorgen und durchzulesen.
Beispiel:
http://www.voba-darmstadt.de/uploads/media/267080_02.pdf
Die Bank nimmt von dem Schrankfachinhalt keine Kenntnis; jeder Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Schrankfachinhalt nicht durch in den eingebrachten Gegenständen selbst begründete Ursachen - wie z. B. durch Feuchtigkeit, Rost oder Motten - Schaden nimmt. Der Mieter darf das Schrankfach nicht zur Aufbewahrung von gefährlichen - insbesondere feuergefährlichen - Sachen benutzen. |
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