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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Kündigung tilgungsfreier Darlehen
 
Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.03.2007 16:09 - Geaendert am: 02.03.2007 16:13
Hallo!

Muss ich bei der Kündigung von tilgungsfreien Darlehen auch vorher Mahnungen schreiben?

Meiner Meinung nach steht das in §490 BGB nicht drin. Demnach wären die Voraussetzungen nur:
- wirksamer Darlehensvertrag
- gefährdete Rückerstattung
- Verschlechterung: Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers oder Werthaltigkeit der Sicherheit

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Buddha_Lounge
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.03.2007 16:13
Hi !

Der darlehensnehmer ist mit einer Leistungsrate (hier Zins) in Verzug. Somit gilt hier auch das gleiche. Man muss mahnen! Allerdings ist er auch hier erst in Zahlungsverzug wenn er mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug ist und mindestens mit 5 % der Nettodarlehenssumme bei Darlehen < 3000 EUR bzw. mit 10% bei einer Nettodarlehenssumme > 3000 EUR! Hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen!

Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;))

Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.03.2007 16:16 - Geaendert am: 02.03.2007 16:16
Das was du gesagt hast steht in §498 BGB und gilt nur für Darlehen mit regelmäßiger Tilgung.

Was ist jetzt aber mit den tilgungsfreien Darlehen? Die werden von dieser Vorschrift nicht erfasst!

Aber trotzdem danke!

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Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.03.2007 16:28 - Geaendert am: 02.03.2007 16:28
Habe die Sache so verstanden:

Du willst wissen, ob die Bank ohne Mahnung einen DV (§489 BGB) ohne Tilgung nach §490 BGB kündigen kann.

Sicher kann sie das :-)

Steht übrigens auch in Nr. 19 (3) der Banken-AGB.
 

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