Hallo!
Muss ich bei der Kündigung von tilgungsfreien Darlehen auch vorher Mahnungen schreiben?
Meiner Meinung nach steht das in §490 BGB nicht drin. Demnach wären die Voraussetzungen nur:
- wirksamer Darlehensvertrag
- gefährdete Rückerstattung
- Verschlechterung: Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers oder Werthaltigkeit der SicherheitYou may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer... |