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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Ratenkredite + Effektivzinsberechung
 
Der_Daniel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.04.2007 12:14
Ich hätte mal ne kurze Frage.

Wenn ein Kunde bei einem Ratenkredit zusätzlich eine Restschuldversicherung mit abschließ... wie wird das mit berechnet.

1.) bei den Kosten: Rechne ich Provision + Zinsen von der Kreditsumme mit oder ohne die Versicherungssumme.

2.) Ween ich die Kosten hab und dann den Effektivzins ausrechne. Von welcher Kreditsumme als Basis (100%) gehe ich dann aus. Die mit Restschuldversicherung oder ohne?

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

LG Daniel

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Bochum geg. Schalke 2:1 gewonnen... und ich war dabei^^

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.04.2007 12:43
Die Formel zur Berechnung des effektiven Zinssatzes nach der Uniformmethode lautet:

Tatsächliche Kosten • 100 • 12
-----------------------------------------------------------------
Tatsächlicher Kredit • (Laufzeit in Monaten +1)/2

Wenn der Abschluss der Restschuldversicherung Voraussetzung für die Kreditgewährung ist, muss die Versicherungsprämie miteinberechnet werden.

Beispiel: Verischerung ist Pflicht
Auszahlung an Kreditnehmer 10.000 €
Auszahlung an Restschuld- Versicherer 500 €
--------------------------------------------------------------
Geamtauszahlung 10.500 €
+ 2 % Bearbeitung 210 €
+ Zinsen für 48 Monate 1.512 €
----------------------------------------------------
Gesamtrückazhlung 12.222 €

2.222 € • 100 • 12
--------------------------- = 10,88 % p.a.
10.000 € • (48 +1)/2
Beyza
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.04.2007 16:07 - Geaendert am: 23.04.2007 16:08
-
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.04.2007 19:12
Es kommt drauf an, ob die Restschuldversicherung ein Koppelgschäft ist oder nicht.
Ist die RSV als Koppelgeschäft mit anzusehen, so fließt sie ebenfalls mit in die Effektivverzinsung mit ein.
Dort kommt auch das oft genannte Beispiel der Citibanken zum Tragen, bei denen die RSV angeblich nicht als Koppelgeschäft angesehen wird und somit auch nicht mit in die Effektivverzinsung einfließt.

MfG Johnie_Walker
 

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