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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Verpfändung von WP
 
chrisnaldo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.04.2007 12:41
Hallo Leute,

folgende Lösung einer Prüfungsaufgabe ist mir unverständlich und ich bitte um Hilfe:

Zur Sicherung eines Ratenkredites...der Nordbank AG die Verpfändung von Wertpapieren, die sich im offenen Depot des Kunden bei der Nordbank AG befinden.

Welche Aussage ist richtig?

A) Nach Rückführung des Ratenkredites durch ... muss keine besondere Vereinbarung über das Erlöschen des Pfandrechts getroffen werden

D) Das Pfandrecht entsteht in diesem Fall mit der Einigung über die Bestellung des Pfandrechts.


Laut Lösung ist nur A) korrekt. Ist auch klar, da es eine akzessorische Sicherheit ist. Aber D) müsste doch auch richtig sein, da die WP bereits im Depot eingeliefert wurden und nur die Bestellung noch vorzunehmen ist.


Freue mich über eure Antworten!
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2007 12:48 - Geaendert am: 26.04.2007 12:48
ich würd mal sagen, D ist falsch, da nach der Einigung entweder ein Hinweis auf das AGB Pfandrecht erfolgen muss oder nochmals die Abtretung des Herausgabeanspruchs des unmittelbaren Besitzers (der Nordbank AG) stattfinden muss.

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2007 13:13
@ saber. Meine volle Zustimmung.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2007 13:15 - Geaendert am: 26.04.2007 13:20
Die Aussage D ist dann richtig, wenn der Kreidt bereits entstanden ist. Wenn der Kreditvertrag erst gesschlossen werden muss, kann das Pfandrecht nicht entstehen, weil es akzessorisch ist.

Wenn die depotführende Bank den Kredit gewährt, braucht der Herausgabeanspruch nicht abgetreten werden, weil die Depotbank bereits hat.
Nur wenn die Wertpapiere bei einer anderen Bank im Depot sind, muss man sich den Herausgabeanspruch abtreten lassen.
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2007 13:51
Ok, von der Seite kann mans auch betrachten ^^

Herr Herrmann, wäre die von mir getroffene Aussage/Begründung denn auch richtig?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2007 18:12 - Geaendert am: 26.04.2007 21:59
Das ist keine Originalprüfungsaufgabe.
Die Aufgabe stammt evtl. vom Kollegen Grundmann.

Annahme der Kredit wurde gewährt, dann ist D richtig.

Hier die Prüfungsaufgabe aus Sommer 2004:
11. Aufgabe (4 Punkte) Lösung 4
Herr Simon entscheidet sich für einen Ratenkredit. Sie fordern zur Absicherung des Darlehens die Verpfändung von Wertpapieren, die sich im offenen Depot bei der Kreditbank AG befinden. Welche der folgenden Aussagen ist in diesem Zusammen-hang richtig?
1. Die Kreditbank AG wird Eigentümerin der Wertpapiere.
2. Zwischen der Kreditbank AG und Herrn Simon wird ein Besitzkonstitut vereinbart.
3. Nach Rückführung des Ratenkredits durch Herrn Simon muss eine Vereinbarung über das Erlöschen des Pfandrechts getroffen werden.
4. Das Pfandrecht entsteht in diesem Fall mit der Einigung über die Bestellung des Pfandrechts.
5. Bei starken Kursverlusten ist die Kreditbank AG sofort berechtigt, die Wertpapiere "bestens" über die Börse zu verkaufen.
 

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