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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Kreditsicherheiten
 
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.02.2003 14:15
Um welche Kreditsicherheit handelt es sich bei folgendem Sachverhalt:
Das KI ist dem Risiko ausgesetzt, dass das Sicherungsobjekt aufgrund seiner Zubehöreigenschaft in den Haftungsverbund einer anderen Sicherheit fällt. ???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.02.2003 15:01 - Geaendert am: 05.02.2003 18:12
Sciherungsübereignung von beweglichen Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstück dienen
Winni_Pu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.02.2003 17:16
@ Hermann

Bist Du mit der Ausbildung in Deinem Betrieb betraut ?
Du sollest sowas machen. Du weißt alles und kannst es kurz kanpp und vor allem sehr gut erklären.

Spitzenmäßig
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.02.2003 18:12
ich war der Meinung, dass es sich hierbei um eine Sicherungszession in Form der Abtretung von Mietzinsansprüchen handelt. Wenn das Grundstück mit einer Grundschuld zugunsten einer anderen Bank belastet ist, so kann diese im Verwertungsfall auch auf die Mietträge des Grundstücks zugreifen. Ist das nicht korrekt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.02.2003 20:07
Mietforderungen gehören nicht zum Zubehör.
Schnubbelschaefchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.02.2003 08:31
Beispiel dazu:

Wenn der Kunde eine Garage gemietet hat, hat der Vermieter auch Ansprüche an das Auto das darin steht, wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt.
Hat der Kunde nur sein Auto als Sicherheit an uns abgetreten und wird Zahlungsunfähig und zahlt seine Miete nicht, dann hat erst der Vermieter Anrecht auf das Auto!!!
Absicherung für die Bank: Ansprüche von Vermieter abtreten lassen oder Überwachnung der Mietzahlungen, damit der Mieter immer pünklich zahlt!
FreD
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.02.2003 08:49
Meiner Meinung nach ist das Beispiel in diesem Fall falsch, da das Auto wohl kaum eine bewegliche Sache ist, die dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstück dient. Das Auto ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut.

Ein besseres Beispiel wäre z.B. ein Grundpfandrecht auf einem Grundstück mit Haus. Im Laufe der Zeit baut der Eigentümer ein Carport hinzu. Kurze Zeit später geht das Grundstück in die Zwangsvollstreckung aber der Besitzer will sein Carport abbauen um es seperat zu verkaufen. Das darf er dann nicht, denn das Carport gehört jetzt zum wirtschaftlichen Zweck des Grundstückes.

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Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, daß sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden

 

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