Meiner Meinung nach ist das Beispiel in diesem Fall falsch, da das Auto wohl kaum eine bewegliche Sache ist, die dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstück dient. Das Auto ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut.
Ein besseres Beispiel wäre z.B. ein Grundpfandrecht auf einem Grundstück mit Haus. Im Laufe der Zeit baut der Eigentümer ein Carport hinzu. Kurze Zeit später geht das Grundstück in die Zwangsvollstreckung aber der Besitzer will sein Carport abbauen um es seperat zu verkaufen. Das darf er dann nicht, denn das Carport gehört jetzt zum wirtschaftlichen Zweck des Grundstückes.___________________________________________
Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, daß sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden |