kommt ganz darauf an, ob das still oder offen passieren/angezeigt werden soll. bei ner stillen sicherheitenhereinnahme fällt die verpfändung weg, weil die ohne anzeige an die bank, wo das guthaben rumliegt keinen sinn macht.
aber ich würde die abtretung an uns bevorzugen, wenn das offen passiert, weil dann die befreiende auszahlung des schuldners wegfällt und er evtl. in regress genommen werden kann, wenn er doch auszahlt. verpfändung is halt immer so ne wackelige sache finde ich._____________________________________________________
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