Avalkredit |
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Verfasst am: 18.05.2007 11:42 |
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Ich habe mal eine Frage, versteht man unter einem Avalkredit eine Bürgschaft und eine Garantie? Das KI stellt in diesem Fall keine Liquidität zur Verfügung, sondern nur seinen guten Namen (Geldleihe).
Wie muss ich das mit der Bürgschaft verstehen? Ich es wie im Privatkundengeschäft? Wer bürgt für wenn?
Wie ist es bei der Garantie? |
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Verfasst am: 18.05.2007 11:46 |
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Habe schon etwas gefunden, danke! |
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Verfasst am: 01.03.2010 12:14 |
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Beim Avalkredit bekommt der Kunde kein Geld, sondern eine Avalurkunde.
Da bei einem Gewährleistungsaval Proivision anfällt, muss der Kunde auch einen Vorteil haben.
Welchen Vorteil der Kunde? |
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Verfasst am: 01.03.2010 22:51 |
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Ist doch offensichtlich, oder? Liquiditätsvorteil. Kein fixer Betrag der fest ist, wie bei der Mietkaution.
Der Mieter kann mit dem Betrag, der eigentlich für die Kaution anfallen würde, weiterhin arbeiten. |
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Verfasst am: 02.03.2010 10:27 |
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Bei Avalkredite an Firmenkunden spart sich der Kunde die Zinsen für den Kontokorrentkredit. |
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