Avalkredit unterschiede! |
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Verfasst am: 18.05.2007 11:42 |
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Ich habe mal eine Frage, versteht man unter einem Avalkredit eine Bürgschaft und eine Garantie? Das KI stellt in diesem Fall keine Liquidität zur Verfügung, sondern nur seinen guten Namen (Geldleihe).
Wie muss ich das mit der Bürgschaft verstehen? Ich es wie im Privatkundengeschäft? Wer bürgt für wenn?
Wie ist es bei der Garantie? |
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Verfasst am: 18.05.2007 11:46 |
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Habe schon etwas gefunden, danke! |
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Verfasst am: 18.05.2007 11:49 - Geaendert am: 18.05.2007 11:50 |
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• Frachtstundungsaval (oder Frachtaval):
Die Deutsche Verkehrskreditbank AG stundet fällige Frachtgelder der Bahn AG bis 15 Tage, wenn eine Bankbürgschaft vorliegt.
• Zollaval:
Das bürgende KI verpflichtet sich, für Steuer- und Zollverbindlichkeiten ein zustehen. Die Binnenzollämter stunden bis zu 3 Monate.
• Bietungsgarantie:
Das KI (des Bieters) garantiert der ausschreibenden Stelle (z. B. Kommune) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages für den Fall, dass der Bieter, die mit der Abgabe des Angebots übernommenen Pflichten nicht erfüllt.
• Leistungsgarantie, auch Lieferungs- und Gewährleistungsgarantie:
Das KI garantiert dem Käufer die Zahlung einer Vertragsstrafe als Schadenersatz, falls der Verkäufer die Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt. |
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