Thema Kreditsicherheiten!!!! |
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Verfasst am: 14.06.2007 16:11 |
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Hi ihr,
und zwar nur ein paar Fragen zum oben genannten Thema.Ich komm bei dem Thema nämlich langsam durcheinander.Wir sprachen über Kreditsicherheiten und welche Arten das sein können.Da gibt es ja die akzessorischen,also an eine Forderung gebunden,z.B die Bürgschaft und die fiduziarischen,welche unabhängig von einer Forderung bestehen.Das hab ich ja noch halbwegs verstanden.Warum aber z.B gehört das Pfandrecht an bewegl.Sachen nur zu den akzessorischen Sicherheiten?Und warum die Sicherungsabtretung+Sicherungsübereignung nur zu den fiduziarischen???
Die nächste Frage...was ist der genaue Unterschied zwischen Pfandrecht und Pfändung?
Das Pfandrecht gibt mir ja als Gläubiger das Recht,mir unter bestimmten Vorraussetzungen Befriedigung aus dem Gut zu suchen.
Und wenn ich merke,dass mir ein Schuldner nichts zahlen kann und das Mahnverfahren,usw.eingeleitet habe,dann PFÄNDE ich erst oder??Und das ist dann die Pfändung,oder nicht?Und damit sichere ich mir dann das Gut oder wie?Das ist nämlich das,wo ich immer durcheinander komme....
Kann das jemand ganz easy und ambesten an einem Beispiel erklären?Da versteh ich das immer ambesten!!!
Vielen Dank schoneinmal!!! |
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Verfasst am: 14.06.2007 16:25 |
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Und warum brauch ma das jetzt zwei mal?? |
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Verfasst am: 14.06.2007 16:31 |
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Weil ich erst später gesehen habe,dass es auch ein THEMA Privat-und Firmenkredite gibt...
Sorry... |
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Verfasst am: 14.06.2007 16:35 |
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ach so...ja is ja ned so schlimm! :-) |
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Verfasst am: 14.06.2007 21:32 |
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Das Pfandrecht an beweglichen Sachen ist im BGB geregelt. Die Höhe der Sicherheit ist abhängig von der Höhe des Darlehens. Damit ist es eine akzessorische Sicherheit.
Die modernen Sicherheiten wie Sicherungsabtretung und Sicherungsübereignung sind losgelöst von den Forderungen. Sie werden treuhänderische gegeben und sind somit fiduziarisch.
Das Pfandrecht entsteht freiwillig durch Verträge. Die Pfändung durch Amtsgericht oder Gerichtsvollzieher erfolgt mit Zwang. |
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