Günstiger trotz Restschuldversicherung |
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Verfasst am: 10.07.2007 14:38 |
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Wie kann es sein, dass Ratenkredite mit Restschuldversicherung einen niedrigen effektiven Zinssatz haben als ohne Versicherung? |
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Verfasst am: 10.07.2007 14:43 |
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evtl. wurde die nicht zwingend verlangt sondern dem Kunden als Zusatzprodukt angeboten?
Wenn der Kunde die von sich aus will wird die oft nicht in den effektivzins mit eingerechnet!
Dann kanns scho sein das die Bank nen günstigeren Zins anbietet als ohne Restkredit oder?
Bei uns allerdings nicht der Fall |
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Verfasst am: 10.07.2007 15:04 - Geaendert am: 10.07.2007 16:28 |
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Es könnte aber auch sein, dass die Bank bei Absicherung durch eine Versicherung einen günstigeren Nominalzinssatz bietet, z. B.
- ohne Restschuldversicherung 8,4 % p.a. oder 0,35 % p.M.
- mit Restschuldversicherung 6 % p.a. oder 0,25 % p. M.
Annahme: 10.000 Euro, Laufzeit 48 Monate, Restschuldversicherung 4 % (Mitfinanzierung)
Ausgaben ohne Restschuldversicherung
Auszahlung an Kreditnehmer 10.000 €
+ Zinsen: 10.000 €•0,35%*48 = 1.680 €
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= Rückzahlung 11.680 €
Ausgaben mit Restschuldversicherung
Auszahlung an Kreditnehmer 10.000 €
Auszahlung an Versicherung 400 €
Gesamtauszahlung 10.400 €
+ Zinsen: 10.400 €•0,25%*48 = 1.248 €
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= Rückzahlung 11.648 € |
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Verfasst am: 10.07.2007 16:19 |
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Das is auch möglich aber in der Praxis sind diese blöden Restkreditversicherungen viel teurer und dann passt die Rechnung net da müsste die differenz beim Nominalzins gewaltig sein |
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Verfasst am: 10.07.2007 17:23 |
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Naja, ob ne Restschuldvers. so horrend teuer ist ... manche liegen doch so bei 200 € oder einem prozentualen Anteil am Darlehensbetrag ... deshalb frag ich mich, wie bei manchen Banken so ne Restschuld dermaßen reinhauen kann ? |
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Verfasst am: 10.07.2007 17:59 |
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Naja ca. 10 - 15 Porzent der Darlehenssumme sind je nach Alter keine Seltenheit! Das aus die Darlehenslauzeit gerechent machen recht zügig aus Nominal 7% 14 oder 15 effektiv! Hatte den Fall heute und hab dann der Kundin geraten den Kredit nicht zu nehmen irgendwo hat man ja acuh ein Gewissen |
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Verfasst am: 10.06.2010 15:31 |
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Neue Regeln:
- Zukünftig dürfen Kreditinstitute nur mit einem Effektivzinssatz werben, den mindestens zwei Drittel der Kunden erhalten.
- Prämien für eine Restschuldversicherung müssen mit in den Effektivzinssatz eingerechnet werden.
- Der Verbraucher muss vor Vertragsschluss über den Zinssatz, die Nebenkosten, das Widerrufsrecht, die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung und die Folgen bei Zahlungsverzug schriftlich informiert werden. |
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Verfasst am: 11.03.2015 21:00 |
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Bei einer Restschuldversicherung wird laut Lehrbuch mit einem Einmalbetrag gearbeitet - wird dieser dann extra bezahlt oder wird er in die Raten einberechnet? Im Todesfall, muss ich Nachweise erbringen - wer zahlt die Kosten dafür die Hinterbliebenen oder die Bank?
Danke Tom |
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Verfasst am: 11.03.2015 23:10 |
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Beides ist möglich.
In Prüfungsaufgaben wird der Einmalbeitrag mitfinanziert.
Der Kunde muss den Versicherungsfall nachweisen. |
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Verfasst am: 20.03.2015 22:21 |
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Vielen Dank Herr Herrmann. |
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