Photovoltaikanlage |
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Verfasst am: 25.09.2007 19:00 |
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Hallo!
Habe eine etwas komplexere Frage:
Habe bei uns in der Bank mitbekommen, dass eine Photovoltaikanlage als Sicherheit hereingenommen wurde, haben auf dem Gebäude, wo sich die Anlage befindet, aber kein Grundpfandrecht eingetragen.
Kann diese Anlage trotzdem als Sicherheit bewertet werden?
Danke im voraus |
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Verfasst am: 26.09.2007 09:15 |
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Hallo,
also ich würde mal sagen, dass die Solaranlage als Sicherheit hereingenommen werden kann. Das auf dem Grundstück keine Grundschuld eingetragen wurde, ist nicht so schlimm. Dann müsste die Anlage sicherungsübereignet werden und die Bank zu deren Gunsten die GS eingetragen ist, müsste zustimmen, dass sie das Pfandrecht an der Solaranlage ausschließt.
LG |
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Verfasst am: 26.09.2007 12:58 |
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Ist eine Photovoltaikanlage eine bewegliche Sache?
Nur bewegliche Sachen können sicherungsweise übereignet werden. |
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Verfasst am: 26.09.2007 14:30 |
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primär kommt es auf die art der PVA an...handelt es sich hierbei um eine auf dem dach montierte (wenn ja fest verbunden mit dem dach oder "aufgesetzt") oder um eine freistehende anlage.
je nachdem ist zu klären, ob man eine SÜ oder GS macht.
meine persönliche meinung aus der erfahrung heraus ist: lasst euch die forderungen aus dem einspeisungsvertrag abtreten, da habt ihr eine garantierte sicherheit über die laufzeit des vertrages...und für den fall von schäden (blitzeinschlag o.ä.) gibts ansprüche aus versicherungen, die man sich abtreten lassen kann. |
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