Unterschied zwischen Verpfändung und Abtretung |
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Verfasst am: 14.10.2007 14:17 |
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Hallo wer kann mir den Unterschied kurz Erklären? |
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Verfasst am: 14.10.2007 15:22 |
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Hi!
Also bei der Verpfändung gibst du den Gegenstand der Bank. Bank wird Besitzer.
Bei der Abtretung bleibt der Kreditnehmer im Besitz des Gutes, um es ggf weiter nutzen zu können. (Vereinbarung eines Besitzkonstituts). Bank wird lediglich Eigentümer.
Praktisch:
Verpfändung Sparbuch: Ich gebe der Bank mein Sparbuch.
Abtretung von Autos: Bank kriegt höchstens Fahrzeugschein, ich selbst nutze aber weiter die Autos für meinen tägl. Gebrauch.
So einigermaßen verständlich? |
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Verfasst am: 14.10.2007 16:41 |
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Ja danke soweit schon. Hab vergessen das auf Forderungen (Lieferung und Leistung) Guthaben, Versicherungen zu beziehen. |
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Verfasst am: 14.10.2007 16:42 |
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Das Auto lässt sich die Bank bestimmt nicht abtreten. Hier wird die SÜ genutzt.
Und selbstverständlich lassen wir uns als KI Sachen verpfänden, ohne das diese an uns gegeben werden.
Beispiel: Verpfändung von WP, die bei uns im Depot sind. Klar hier sind wir Besitzer bzw. der Verwahrer.
Greift aber vor allem bei Einlagen bei anderen KI‘s. Wir lassen es an uns verpfänden und nicht übergeben. Die Übergabe wird durch eine Pfändungsanzeige ersetzt. Lassen wir uns dazu noch den Herausgabeanspruch abtreten, wird die Werthaltigkeit der Sicherheit erhöht.
Die klassische Verpfändung greift aber auch mit Lagerscheinen (vgl. Warenwertpapiere). Und ist sicher sinnvoll. Wir können ja schlecht Weizen etc. in unsere Verwahrung nehmen! |
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Verfasst am: 14.10.2007 18:40 - Geaendert am: 14.10.2007 18:42 |
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Beispiel: Einlagen bei anderen KI
Eine Verpfändung von Einlagen muss dem anderen KI angezeigt werden. Die Sicherungsabtretung ist auch still möglich.
Beispiel: Einlagen der kredtgewährenden Bank
Die Verpfändung ist möglich, eine Sicherungsabtretung nicht.
Verwertung:
Die Verpfändung wird durch Einzug der Forderung bei Pfandreife vollzogen.
Im Falle der Sicherungsabtretung kann der Drittschuldner nur noch den Zessionar zahlen. |
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