Frage wegen Kündigungsfristen,etc..! |
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Verfasst am: 30.10.2007 13:23 |
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Hi ihr,
und zwar hatte ich jetzt schon total viele Prüfungsfragen mit Kündigungsfristen,Widerruf,etc.bei Krediten...wie ist denn das nun?Widerrufsfrist innerhalb von 2 Wochen...wenn Kredit ausgezahlt,muss er auch innerhalb von 2 Wochen zurückgezahlt werden....oder?
Und die Kündigungsfrist beginnt erst ab dem 6.Monat (unkündbare Vorlaufzeit) und dann mit Kündigungsfrist von 3 Monaten...ist das alles so korrekt?
Ich wäre euch sehr dankbar!!
Gruß
Julie |
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Verfasst am: 30.10.2007 14:35 |
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Ist doch alles bestens. ;-)
Widerrufsfrist = 14 Tage nach Abschluss
Ansonsten nach 6 Monaten Laufzeit und dann mit 3-monatiger Frist kündbar. |
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Verfasst am: 30.10.2007 19:52 |
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Diese Regelung mit 6 m Sperrfrist und 3 m Kündigungsfrist gilt aber nur bei Darlehen mit variablen Zinssatz oder bin ich da grad aufn falschen Dampfer. |
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Verfasst am: 30.10.2007 19:58 |
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Genau! bei variablen zinssatz! |
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Verfasst am: 30.10.2007 20:04 |
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sorry, falsche antwort von mir!
also:
bei variablen zinssatz: 3 mt. Kündingungsfrist
bei festzinssatz: nach unkundbarer vorlaufzeit von 6 mt, 3 mt. Kündingungsfrist
festzinssatz für 5 jahre: 1 monat zum ende der zinsbindung
festzinssatz für 12 jahre: kündigungsfrist von 6 mt. nach ablauf von 10 jahren nach auszahlung
und die zweiwochen widerrufssfrist gelten natürlich auch.
ich hoffe, ich hab dir jetzt nicht falsches geschrieben. |
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Verfasst am: 30.10.2007 20:21 |
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hoffe nicht müsste aber so passen ja |
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