|
Verfasst am: 12.03.2003 22:38 |
|
|
Es steht die Frage, warum es als 2te Güte gilt?
Das Problem ist, dass es Arbeitgeber gibt, die eine Abtretung von Gehaltsforderungen ausschließen. Bei einer stillen Zession sitzen wir dann mit leeren Händen da.
Also heißt es, sich vorher zu informieren, ob der Arbeitgeber eine Abtretung von Gehaltsansprüchen ausgeschlossen hat. Dafür gibt es bei den Kreditinstituten Listen, die Auskunft geben.
Außerdem ist eine Gehaltsabtretung nicht so sinnvoll, da man hier immer die Pfändungsfreigrenze betrachten bzw. abziehen muss. Da bleibt bei vielen Kreditnehmern nicht mehr viel übrig.
Somit sehe ich die Abtretung von Gehaltsansprüchen eher als moralische Verpflichtung für den Kunden und somit schon sinnvoll. Im Bezug auf Werthaltigkeit eher wie du schon sagst als Zweitrangig.
Gruß, das P. |
|
|