Privatkredit (Abtretung obligatorisch??) |
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Verfasst am: 06.03.2008 23:02 |
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Hallo zusammen,
hätte mal eine Frage in eigener Sache:
Ich ließ mir dieser Tage mal einige Ratenkredite rechnen.
Bei Durchsicht der Vertragsunterlagen ist mir bei vielen Banken der Punkt "Abtretung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelte" aufgefallen.
Weiß jetzt nicht genau, wie das mit Blankokrediten bei uns im Hause gehandelt wird.
Ist dieser Punkt obligatorisch in jedem Kreditvertrag??? Oder unseriös?
Ist das dann auf meiner Gehaltsabrechnung ersichtlich?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
FcTeutonia--------------------------
22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!
Das Niveau sinkt, der Spaß steigt! |
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Verfasst am: 06.03.2008 23:56 |
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Die meisten Banken haben mittlerweile die Abtretung von Bezügen mit drin.
Wenn der Kredit nicht mehr bedient wird ist es dann halt wesentlich einfacher in das Gehalt zu pfänden.
Wir haben es früher nur bei Kunden gemacht bei denen der Kredit knapp war wie z. B. Zwangsumschuldungen oder Kunden die kein Girokonto bei uns haben. Mittlerweile nehmen wird die Abtretung der Bezüge immer mit rein.
Unserious finde ich das nicht.
In der Regel handelt es sich um eine stille Zession, sprich die Abtretung wird gegenüber dem Arbeitgeber erst dann offen gelegt, wenn Rückstände im Darlehen vorliegen.
Wenn die immer pünklich zahlst bekommt von dieser Abtretung kein dritter was mit.
Also der Arbeitgeber weiß davon nichts.
Die Abtretung wird erst bei Zahlungsverzug gegenüber dem Arbeitgeber offen gelegt. |
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Verfasst am: 07.03.2008 17:18 |
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Eine gute Antwort, aber mit einem Fehler.
Die Sicherungsabtretung ist keine Verpfändung.
"Wenn der Kredit nicht mehr bedient wird ist es dann halt wesentlich einfacher in das Gehalt zu pfänden." |
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Verfasst am: 07.03.2008 18:31 |
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Und das wo doch mein letzter Berufsschultag schon so lange her ist.
Aber wenn der Zahlungsverzug vorliegt wird doch das Gehalt gepfändet oder wie sagt man dann??? |
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Verfasst am: 07.03.2008 19:00 |
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Der pfändbare Gehaltsanteil wird aufgrund der Sicherungsabtretung eingezogen. |
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Verfasst am: 07.03.2008 21:08 |
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Ja klingt logisch;-) |
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Verfasst am: 09.03.2008 08:24 |
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Die vorübergehende Abtretung des Gehalts zur Sicherung von Darlehen ist üblich und deshalb in den Kreditverträgen eingearbeitet.
Allerdings ist zu prüfen, ob die Sicherungsabtretung eine überraschende Klausel darstellt.
§ 3 AGBG
Überraschende Klauseln
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass
der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. |
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Verfasst am: 09.03.2008 10:35 |
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Ein Horror für Arbeitgeber, vor allem kleinere Unternehmen. Das Bearbeiten der Abtretungen und Pfändungen ist ziemlich aufwändig, personalintensiv und fehlerträchtig.
Man sollte unbedingt sehen, dass es nicht zu einer Offenlegung der Abtretung kommt.
......von solchen Mitarbeitern trennen sich Arbeitgeber dann schon einmal besonders gerne. |
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Verfasst am: 09.03.2008 10:57 |
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Richtig, der Arbeitgeber des Kreditnehmers muss den pfändbaren Anteil am Gehalt berechnen. |
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