Widerrufsbelehrung muss unterschrieben sein ? |
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Verfasst am: 09.03.2008 15:00 |
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Hi @ all,
meine kleine Frage ist brauch man bei einem Darlehenvertrag (normaler Ratenkredit) zwei Unterschriften vom Darlehensnehmer ? Eine für den Vertrag selber und die zweite extra für die Widerrufsbelehrung oder reicht eine Unterschrift für beide ??
Greetz Lrcoolk |
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Verfasst am: 09.03.2008 18:35 - Geaendert am: 09.03.2008 22:19 |
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Sie ist vom Verbraucher nach § 355 BGB... gesondert zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
Leider die alte Fassung! |
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Verfasst am: 09.03.2008 19:29 |
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Vielen Dank @Hermann
Hatte auch im BGB geschaut, aber da steht das nicht beim §
Meine Auflage ist ist aber auch aus 2004..... muss dann wohl dazugekommen sein..... trifft das denn auch zu, wenn das Darlehen aus 2005 stammt ?
Greetz Lrcoolk |
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Verfasst am: 09.03.2008 19:37 |
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Ich finde da in § 355 BGB auch nichts. Mein Text ist auf dem Stand von November 2007. |
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Verfasst am: 09.03.2008 19:44 |
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Also, soviel ich weiss, muss das Widerrufsrecht nicht zwingend separat unterschrieben werden (wird aber in der Praxis gemacht).
Das Widerrufsrecht muss aber "deutlich gestaltet" sein, also zum Beispiel durch eine andere Textfarbe oder Schriftart o.ä.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html |
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Verfasst am: 09.03.2008 20:07 |
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So geklärt, Gesetzesänderung:
"Die Unterschrift des Verbrauchers, nach § 355 Abs. 2, Satz 2. alter Fassung Wirksamkeitsvoraussetzung der Belehrung, ist nicht mehr erforderlich."
Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch" Kommentar, 62. Auflage 2003, § 355 Randnummer 14
Aus Beweisgründen natürlich sehr sinnvoll, sich die Belehrung unterzeichnen zu lassen, wenn aber der Nachweis anderweitig gelingt, auch o.k. |
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Verfasst am: 09.03.2008 22:16 |
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In Palandt steht aber auch:
Wegen der Beweislast ist es aber weiter zweckmäßig, dass der Unternehmer eine bei ihm verbleibende Kopie der Belehrung vom Verbraucher unterzeichnen lässt. |
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Verfasst am: 10.03.2008 09:45 |
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Ich muss doch auch bezüglich der länge der Wiederrufsfrist im Fall das es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt beweisen können das ich eine für den Kunden gut verständlich Wiederrufsbelehrung überhaupt ausgehändigt habe.
Von daher werden doch die wenigsten Institute auf die Unterschrift verzichten oder? |
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Verfasst am: 10.03.2008 09:45 |
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Die Frage ist doch eher ob nicht die Bank darauf besteht, dass die gesondert unterschrieben werden und wenn es dort ein extra Feld zum Unterschrieben gibt, dann lasst da unterschrieben!
Also bei Kontoeröffnungen müssen die Kunden was weiß ich wie oft unterschreiben, da werden sie das bei Krediten doch zweimal können!-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |
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Verfasst am: 10.03.2008 09:56 |
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Die Widerrufsbelehrung muss unterschrieben werden. Dies muss allerdings nicht separat zu dem eigentlichen Vertrag erfolgen, sondern kann auch in diesen eingebunden sein. Wenn der Kunde seine Unterschrift unter den Darlehensvertrag setzt sagt er ja, dass er alles gelesen hat und auf alles hingewiesen wurde, ebenfalls die Widerrufsbelehrung.
In der Praxis ist es bei Darlehen aber üblich eine separate Widerrufsbelehrung unterschreiben zu lassen, wegen Anfechtbarkeit und sowas.—= Born as a slave, destined to lead =— |
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Verfasst am: 10.03.2008 18:11 |
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Aus der Praxis:
Bei uns ist die Widerrufsbelehrung ein separates und zu unterschreibendes Blatt, was aber wesentlicher Bestandteil des Kreditvertrages ist - es wird also auch damit verbunden.
Mittlerweile lassen wir uns vom Kunden aber auch eine Empfangsbestätigung unterschreiben, also das der Kunde den Kreditvertrag inkl. Widerrufsbelehrung bekommen hat. |
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Verfasst am: 10.03.2008 19:10 |
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Sie muss gesondert unterschrieben werden.
Bei uns war es sonst auch immer ein gesondertes Blatt ist jetzt auch in die erste Seite des Vertrages eingefügt worden,sie muß aber trotzdem gesondert unterschrieben werden.
Ist sie nicht unterschrieben erlischt das Widerrufsrecht des Kunden nicht. |
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Verfasst am: 11.03.2008 08:25 |
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Schön, das einige Leute hier offensichtlich schlauer sind als die Kommentatoren einschlägiger Gesetzeskommentare.
Die Unterschrift ist aus formalrechtlichen Gründen nicht mehr nötig. (s.o.) Daß eine Unterschrift unter die Widerrufsbelehrung aus Beweisgründen Sinn macht, darüber sind wir uns einig.
Die Änderung des Gesetzes führt jetzt dazu, daß die Belehrung noch nachgeholt werden kann, das ist doch sehr praktisch, dann ist nicht gleich der ganze Vertrag dauerhaft unwirksam.
Damit dürfte doch jetzt aber alles abschließend gesagt sein, oder?
Das einige Formulare mal ne seperate Unterschrift vorsehen, andere nicht, besagt doch nicht wirklich etwas, außer dass die Bank auf der sicheren Seite sein möchte. |
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Verfasst am: 11.03.2008 13:46 - Geaendert am: 11.03.2008 13:50 |
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Dann hat es sich geändert. Als ich meine Ausbildung gemacht habe mussten die unterschrieben werden seperat.
Ja heute dürfen sie wohl integriert sein.
In der Praxis ist aber immer noch so, dass sie seperat unterschrieben werden selbst bei KfW-Darlehen.
Wenn es nachgeholt wird gilt aber meine ich ein 12 monatiges Widerrufsrecht.
Es sind aber auch nur Kommentare.
Und Gerichtsurteile sind auch schonmal anders ausgefallen als die Kommentare, komisch. |
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Verfasst am: 26.05.2024 07:04 |
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Es ist klar, dass sich viele von uns bemühen, ein Gleichgewicht zwischen zugänglich und doch professionell zu sein, was in einer so strukturierten Branche nicht immer einfach ist. Eine Sache, die mir bei der Sicherstellung einer konsequenten Professionalität sehr geholfen hat, ist die Konzentration darauf, wie ich mich in der Kommunikation präsentiere, insbesondere per E-Mail. Seit kurzem verwende ich ein Tool, mit dem ich signatur erstellen kostenlos https://lsww.de/email-signatur-erstellen/ für E-Mails erstellen kann. Das ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber meine E-Mails sehen dadurch viel geschliffener und professioneller aus, und unsere Marke wird bei jeder Interaktion gestärkt. |
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