Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 89
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Widerruf von Privatdarlehen
 
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.04.2008 18:25
Welche zwei Aussagen sind richtig?
1. "Sie haben nur ein Widerrufsrecht, wenn es ausdrücklich im Darlehensvertrag vereinbart wurde."
2. "Die Widerrufsbelehrung muss nur einmal erfolgen und gilt für jede weitere Kreditaufnahme bei der Kreditbank AG."
3. "Sobald Sie über den Darlehensbetrag verfügen, ist ein Widerruf nicht mehr möglich."
4. "Sie können den Darlehensvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung widerrufen."
5. "Sofern Sie den Darlehensvertrag rechtzeitig widerrufen, muss Ihr Widerruf keine Begründung enthalten."
6. "Ihr Widerruf muss in Schriftform gegenüber der Kreditbank AG erfolgen."
Buddha_Lounge
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.04.2008 19:24
Hmmm gott sei Dank muss ich das nicht mehr machen ;‘)

Aber für mich hört sich Lösung 4 und 5 am Logischsten an!

Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;))

2007Michi
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.04.2008 20:49
ja sehe ich auch so 4 +5
Xmaster
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2008 08:46
6) ist schonmal falsch! da ein Wiederruf lt. BGB auf in mündl. Form passieren kann.
Die Banken machen es aber nur schriftl.
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2008 09:19
ich sage auch nr. 4+5
djb
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2008 09:46 - Geaendert am: 18.04.2008 11:32
das ganze noch mit Begründung: Widerrufsfrist beginnt mit ordnumgsgemäßer Untterichtung des KN bzgl. Widerrufsrechtes, was ja auch festgehalten wird. Bei uns heißt das Formular cleverer Weise "Widerrufsbelehrung" :D

also sind Punkte 1, 2 und 3 schon mal weg vom Fenster.
und Punkt 4 richtig.

§355 BGB: "...Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen ..."

also 5 und nicht 6
flokke
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2008 11:28
jo so seh ich das auch!
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2008 16:12
Danke für die ausführlichen Antworten.
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse