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Verfasst am: 17.04.2008 20:22 - Geaendert am: 17.04.2008 20:28 |
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1) kann es nicht sein, weil juristische Personen stehen nicht in der SCHUFA sondern nur natürliche Personen.
2) die Gehaltsabrechnungen des Geschäftsführers spielen keine Rolle, denn die GmbH will das Darlehen ja haben, außerdem ist es auch wichtiger abschätzen zu können, ob die GmbH weiterhin in der Lage ist das Gehalt zu zahlen.
5) ist es auch nicht, weil in der Bilanz steht nur das Stammkapital, das aktuelle Eigenkapital kann davon abweichen.
Bleiben 3 und 4
Bei 3 denke ich, dass die Umsatzrentablität nicht die geeigneste Kennziffer ist
zu 4 bei juristischen Personen benötigen wir keine Zustimmung des Geschäftsführers, es sei denn der Kunde hat vorher erkärt, dass ohne Zustimmung keine Auskünfte erteilt werden sollen. Also wäre 4 möglich.
Ich würde mich für 4 entscheiden |
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