Insolvenzquote über 100%? |
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Verfasst am: 30.09.2008 18:21 |
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Hallo!
Die Insolvenzquote drückt ja aus, in welchem Umfang Forderungen der Massegläubiger durch die Insolvenzmasse gedeckt werden.
Angenommen, alle Forderungen können gedeckt werden und es bleibt noch ein Rest Insolvenzmasse...
schreibt man dann
- die Insovelzquote beträgt 100%
oder
- die Insolvenzquote beträgt 115%?
Und gibt es dafür irgendwo ein Beispiel/Gesetz/Verordnung, die regelt, wie man das zu schreiben hat?
Wir haben einen Berufsschullehrer, der meint, dass die Insovelnzquote bei einem Überschuss dann 115% beträgt. |
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Verfasst am: 30.09.2008 18:23 - Geaendert am: 30.09.2008 18:27 |
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Quote ist ein Anteil und liegt somit unter 100 %. |
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Verfasst am: 30.09.2008 18:25 - Geaendert am: 30.09.2008 18:40 |
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Ah oke, dankesehr :) |
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Verfasst am: 30.09.2008 18:26 - Geaendert am: 30.09.2008 18:27 |
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Es liegt eine Überdeckung von 15 % vor. Man frägt sich, warum Insolvenz angemeldet wird, obwohl eine ausreichende Deckung vorliegt.
-> die Insovelzquote beträgt 100%. |
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Verfasst am: 30.09.2008 18:30 |
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du hast es eig. schon ganz gut geschrieben:
alle Forderungen können gedeckt werden(=100%) und es bleibt noch ein Rest Insolvenzmasse..., sprich eine Überdeckung. |
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