Rechnung zur monatlichen freien Verfügung |
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Verfasst am: 08.10.2008 13:12 |
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Hallo,
ich hänge gerade an meinen Studienbriefen, und da isteine Aufgabe die mich etwas irritiert und ich gerne eine Bestätigung haben möchte, ob meine Überlegungen richtig sind.
Fall:
Eheleute Schenider und 2 minderjährige Kinder wollen ein Eigenheim.
140m²
180.000,- Finanzierungsbedarf (5%p.a. Verzinsung, 1%p.a. anfängliche Tilgung)
Betriebs- und Instandhaltungskosten: 23,- pro m²
Einkommen Herr Schneider: 2154,- netto
Einkommen Frau Schneider: 300,- netto
2x Kindergeld 154,-
Untendrunter ist noch eine Tabelle, bei der verschiedene Lebensunterhaltskosten, gegliedert nach Nettoeinkommen, angegeben sind.
Also ich habe so gerechnet:
2154,- Einkommen Mann
+300,- Einkommen Frau
+308,- Kindergeld
= 2762,- gesamtes Einkommen
2762,-
-268,33 Betriebs- und Instandhaltungskosten
-900,00 DL
= 1593,67 Rest
1593,67
- 1405 Lebenshaltungskosten lt. Tabelle f. 4 Personen
=188,67 Zum Leben
Stimmts? |
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Verfasst am: 08.10.2008 15:49 |
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Der Restbetrag in Höhe von 188,67 steht zur freien Verfügung, z. B. für einen Riester-Vertrag. |
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Verfasst am: 08.10.2008 16:56 |
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@Was solls sein: der Betrag ist nicht zum Leben, dafür st ja die Lebenshaltungskostenpauschale. Der Betrag ist der monatliche Überschuss im Haushaltsplan |
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Verfasst am: 09.10.2008 07:59 |
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Stimmt, ihr habt recht.
Hab mich falsch ausgedrückt ;-)
Mal ne andere Frage...
Würdet ihr empfehlen das Haus zu kaufen oder findet ihr 188,- zur freien Verfügung zu wenig? |
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Verfasst am: 09.10.2008 08:10 |
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Sagt doch schon der Name - "zur freien Verfügung".
Warum sollten sie das Haus nicht kaufen?
Es sind doch alle Kosten im HH-Plan einkalkuliert.
Problem wäre halt nur, wenn eine der Einkommensquellen wegfällt. |
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Verfasst am: 09.10.2008 09:15 |
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Eine nicht zu unterschätzende Sache ist das Alter der Kinder - minderjährig ist man auch mit 17. Auch wenn es z.B. für Studenten noch weiterhin Kindergeld gibt müssen dann hier in Zukunft ggfs. höhere Ausgaben durch Studiengebühr und evtl. Unterhalt bei Auszug aus der Wohnung hinzugerechnet werden, die in der Regel den Pauschalbetrag übersteigt.
Aber wenn dazu in der Aufgabenstellung nix steht sollte die Finanzierung wohl passen. |
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Verfasst am: 09.10.2008 10:15 |
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Nein, in der Aufgabe steht nur dein "2 minderjährige Kinder".
Aber okay, dann werden Sie wohl das Haus kaufen ;-) |
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Verfasst am: 09.10.2008 11:57 |
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Coke1984 hat Recht. Die midnerjährigen Kinder können auch Jugendliche sein, die in ein paar Jahren studieren wollen. Studium ist teuer. |
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Verfasst am: 09.10.2008 11:59 |
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Es kann keiner was sagen wenn du die das Haus kaufen lässt. Zwei Anmerkungen würde ich machen. Die Lebenshaltungskostenpauschale find ich ein bisschen gering für einen 4-Personen-Haushalt. Und ich würde auch auf das Risiko des wegfallens eines Gehalts hinweisen und vorschlagen aus dem Geld das zue freien Verfügung steht einen Teil anzusparen. |
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Verfasst am: 09.10.2008 12:22 |
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Wie gesagt, die Beiträge zu dem Kebenshaltungskosten habe ich stumpf aus der Tabelle abgeschrieben.
In der Aufgabe gibt es alternativ noch ein kleineres Haus, das aber nur in Erwägung gezogen wird, falls der Rest zur freien Verfügung zu gering ausfällt. |
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Verfasst am: 09.10.2008 14:41 |
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Dacht ich mir das du die vorgegebenen angewendet hast, aber es macht sicherlich keinen schlechten Eindruck wenn du zuimndest anmerkst das du die für zu niedrig hälst. |
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Verfasst am: 09.10.2008 17:23 |
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188 is zu wenig Polster.....Kommt was unvorhergesehenes wie z.B. ein kaputtes Auto oder so wirds eng... |
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Verfasst am: 09.10.2008 18:08 |
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deswegen Sparen vorschlagen, Kundenorientiertes beraten kommt doch immer gut an ;) |
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Verfasst am: 10.10.2008 10:03 |
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Hab mal dazugeschrieben dass es finanziell besser wäre, wenn sie ein kleineres Haus nehmen, falls etwas unvorhergesehenes passiert oder eventuell einer der Eltern Arbeitslos oder berufsunfähig wird. |
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