Zulassungsbescheinigung Teil II |
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Verfasst am: 29.10.2008 10:56 |
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1. Was ist eine Zulassungsbescheinigung Teil II?
2. Was ist dann die Zulassungsbescheinigung Teil I? |
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Verfasst am: 29.10.2008 11:05 |
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Aufgrund einer EU-Richtlinie wurden die Fahrzeugdokumente zum 01.10.2005 geändert.
Aus dem Fahrzeugschein, den der Fahrer immer dabei haben sollte, ist die Zulassungsbescheinigung Teil I geworden.
Aus dem Fahrzeugbrief wurde Zulassungsbescheinigung Teil II, die den Eigentumsnachweis darstellt. Dieses Dokument sollte sicher aufbewahrt werden. |
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Verfasst am: 29.10.2008 11:15 |
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Danke für die schnelle Antwort.
Warum muss ein Bankazubi dies wissen? |
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Verfasst am: 29.10.2008 12:41 |
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für die sicherungsübereignung von Fahrzeugen relevant,
da die bank diese zulassungsbescheinigung bei der Sicherungsübereignung von Fahrzeugen zum Schutz vor dem Weiterverkaufes des Fahrzeugs hereinnimmt |
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