Bearbeitungsgebühr Darlehen |
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Verfasst am: 06.12.2008 13:57 |
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Hey,
wenn ich Beispielsweise ein Annuitätendarlehen berechne, rechne ich da am Anfang die Bearbeitungsgebühr(BG) auf den Kreditbetrag drauf und bastel mir daraus dann Annuität, Tilgung und Zinsen oder nehme ich die Zinsen nur vom Kreditbetrag und verarbeite meine BG nochmal extra?
Um schnelle Hilfe bin ich sehr dankbar!
Gruß KSV |
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Verfasst am: 06.12.2008 16:45 |
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Du musst Zins und Tilgung vom Darlehen rechnen, die Bearbeitungsgebühr spielt dafür keine Rolle.
Das Darlehen wird ja zu 100% verzinst, auch wenn es nicht voll zur Auszahlung kommt, weil Bearbeitungsgebühr abgezogen wird! |
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Verfasst am: 06.12.2008 16:45 |
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Da die Bearbeitungsgebühr zinsähnliche Kosten sind, darf auf die Bearbeitungsgebühr keine Zinsen berechnet werden.
Soll die Berechnung nach der Methode des klassischen Ratenkredits oder wie ein echtes Annuitätendarlehen berechnet werden.
Bei echten Annuiatätendarlehen werden in der Regel keine Bearbeitungskosten berechnet. |
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Verfasst am: 06.12.2008 16:54 |
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also beim normalen Annuitätendarlehen berechnen Banken keine BG? |
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Verfasst am: 07.12.2008 09:44 |
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Wir nehmen sehr wohl Bearbeitungsgebühr bei Annuitätendarlehn, z.B. für ein Sondertilgungsrecht. Diese Bearbeitungsgebühr ist aber bereits im Darlehensbetrag enthalten.
Beispiel:
Darlehen: EUR 100.000,-
Bearbeitungsgebühr EUR 1.000,-
Zins: 4%
Anfangstilgung: 1%
Auszahlung:
EUR 100.000 Sollsaldo Darlehen
EUR 99.000 Gutschrift KK
EUR 1.000 Gutschrift Ertragskonto Bank
Annuität: ca. 416,- p.m. |
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Verfasst am: 07.12.2008 14:01 |
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Dieses Disagio ist wiederum ein Zinsertrag. |
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Verfasst am: 07.12.2008 16:58 |
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Passt jetzt zwar nicht zur Frage, aber ich finde es sowieso eine Frechheit überhaupt eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen! Wir verlangen keine und ich find des auch gut so... hab neulich erst wieder nen Kunden gehabt Zins Nominal ca. 6 %, aber effektiv 11 %. überall versteckte Kosten ... |
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