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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten |
Moderator: TobiasH |
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Pfändung bei volljährigen Kindern |
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Verfasst am: 15.01.2009 21:09 |
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Hallo an alle,
da ich leider oder zum Glück normal damit nie zu tun habe hier mal eine komische Frage.
Bin heute im Fitness angesprochen worden, ob das Vermögen und der Besitz eines volljährigen im Haushalt der Eltern lebenden Kindes bei einer Pfändung/kommenden Insolvenz
der Eltern mit angerechnet werden darf.
Habe das sicherlich vor Jahren schon mal gelernt, ***schäm***, weiß es aber leider nicht mehr!!!
Wer kann mir helfen???? (evtl. auch gleich mit Link)
MERCY und Gruß
Powerbabe |
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Verfasst am: 15.01.2009 21:17 - Geaendert am: 15.01.2009 21:20 |
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Meines Wissens nach nicht, es muss allerdings zweifelsfrei abgegrenzt werden, was ihm gehört. Beispielsweise nur die Einrichtung seines Zimmers, sonst könnte ja jeder hingehen und sagen der große Plasmafernseher im Wohnzimmer, ja der gehört aber meinem Sohnemann... :)
Wenn allerdings der Volljährige seinen Eltern Geld dafür bezhalt, dass er im Elternhaus wohnen darf, kann diese Zahlung genau wie Mieteinnahmen gepfändet werden.
Guthaben auf Konten des Volljährigen sind von der Pfändung natürlich in keinem Fall betroffen. - Ausnahme: Es handelt sich um eine Schenkung der Eltern, die in den letzten 12 Monaten (oder 24, da bin ich nicht ganz sicher) vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt ist. Wie es sich hier bei Pfändungen verhält weiß ich leider nicht, aber vermultlich ähnlich.
Müssen die Eltern eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wird dort auch explizit nach Schenkungen an Familienangehörige gefragt, eine Falschaussage ist strafbar. |
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