Gesamtfälligstellen eines Privatdarlehens |
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Verfasst am: 13.05.2009 10:55 - Geaendert am: 30.05.2009 18:31 |
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Berechnen Sie die Anzahl der aufeinander folgenden Raten in Höhe von 295 €, mit der nun der Kunde in Verzug sein muss, damit das Darlehen über 9.000 € mit einer Laufzeit von 35 Monaten durch das KI fällig gestellt werden kann!
900 €
-------- = 3,05
295 €
Muss nun der Kunde mit 3 oder 4 Raten in Verzug sein? |
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Verfasst am: 13.05.2009 11:16 |
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Natürlich mit 4 weil 3 zu wenig sind! |
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Verfasst am: 14.05.2009 17:47 |
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Es sind 4 Raten, weil bei 3 Raten noch nicht die Bedingung gegeben ist, dass er mit 10 % der Darlehenssumme im Rückstand ist. |
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Verfasst am: 14.05.2009 19:44 |
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Das sehe ich auch so. |
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Verfasst am: 30.05.2009 18:30 |
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Welche vier gesetzliche Voraussetzungen sind für die Gesamtfälligstellung des Darlehens notwendig?. |
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Verfasst am: 30.05.2009 18:35 |
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1. Der Darlehensnehmer muss mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug sein.
2. Beträgt die Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrages mehr als drei Jahre, dann muss der Kreditnehmer mit 5 % des Nennbetrags des Darlehens in Verzug sein.
3. Beträgt die Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrages bis zu drei Jahren, dann muss der Kreditnehmer mit 10 % des Nennbetrags des Darlehens in Verzug sein.
4. Androhung, dass bei Nichtzahlen der gesamte Betrag fällig wird.
Quelle: BGB § 498 |
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