Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 129
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Bürgschaft-Höchstbetragsbürgschaft
 
tmichael
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.04.2003 15:51
Im Kompaktwissen auf Seite 341 steht unter Höchstbetragsbürgschaft , (...) der Bürge muss maximal für diesen Betrag einstehen d.h. die Bürgschaftsverpflichtung erhöht sich NICHT durch Zinsen, Provisionen und anderen Kosten über diese Betrag hinaus.

Nun mache im Prüfungspraxis ne Aufgabe zur Bürgschaft auf Seite 290 und dort steht, dass Höchstebetragsbürgschaften Zinsen und Provisionen beinhalten.

Hier sehe ich einen Widerspruch!!!
Merton20
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.04.2003 16:21
Eine Bürgschaft ohne Höchstbetrag ist ungültig. Der Höchstbetrag kann den verbürgten Kredit maximal um 10 % übersteigen. Der Höchstbetrag stellt die absolut höchste Grenze dar, somit haftet der Bürge nicht mehr für darüber hinausgehende Zinsen und Kosten. Alles andere wäre unsinnig und falsch.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.04.2003 18:04
b) Der Bürge, der eine Höchstbetragsbürgschaft erteilt hat, haftet in der Regel auch dann nicht über den vereinbarten Betrag hinaus, wenn sich die Hauptverbindlichkeit durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners erhöht hat.

c) Eine Formularklausel ist unwirksam, soweit sie vorsieht, daß sich die Bürgschaft auch dann auf Zinsen, Provisionen und Kosten erstreckt, die im Zusammenhang mit den gesicherten Forderungen entstanden sind, wenn dadurch der vereinbarte Haftungshöchstbetrag überschritten wird.


http://www.ra-kotz.de/hoechstbetragsbuergschaft.htm
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse