Forward-Darlehen |
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Verfasst am: 18.04.2003 08:15 - Geaendert am: 28.04.2003 18:26 |
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Für ein Forward-Darlehen muss bei zehnjähriger Zinsfestschreibung ein monatlicher Zinsaufschlag von 0,02 % für jeden Monat der Zeit bis zum Auslauftermin bezahlt werden. Berechnen Sie die Gesamtkosten in € für die gesamte Laufzeit, wenn die Zinsbindung des alten Darlehen in 18 Monaten ausläuft und die Restschuld 100.000 € beträgt! |
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Verfasst am: 28.04.2003 18:27 - Geaendert am: 02.10.2006 15:48 |
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Er zahlt 10 Jahre lang 0,36 % auf 100.000 €
100.000 € * 0,36 % * 10 = 3.600 € |
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Verfasst am: 28.04.2003 19:50 |
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Herrmann: Kannst Du mal bitte die Definition eines Forward Darlehens posten?
Die Rechnung klingt logisch, aber ich weiss nicht was es ist...
:-) |
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Verfasst am: 28.04.2003 19:59 - Geaendert am: 29.04.2003 16:21 |
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So funktionieren Forward-Darlehen
Problem:
Die Zinsbindung des bestehenden Darlehens läuft in den nächsten 3 Jahren aus (z.B. zum 30.04.2006), und der Bauherr nicht riskieren, dass die Zinsen bis dahin deutlich gestiegen sind.
Lösung:
Er schließt bereits heute mit einem Bankpartner einen Darlehensvertrag mit einem fest vereinbarten Zinssatz ab. Der Darlehensbetrag entspricht der Restschuld des alten Darlehens zum Auslauftermin.
Das neue Darlehen wird nicht sofort ausgezahlt, sondern erst zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindung des alten Darlehens (also in unserem Bauspiel der 30.04.2006). Mit dem neuen Darlehen wird das alte abgelöst. Dieser Vorgang geschieht direkt zwischen alter und neuer Bank.
Während der Forward-Periode (Zeit von heute bis zum Auslauftermin) entstehen keinerlei Kosten (wie Zinsen oder Bereitstellungsentgeld). |
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Verfasst am: 28.04.2003 22:00 |
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Danke Hermann! :-)
Aber ich denke für die AP kann man das vernachlässigen, habe ich bis dato, wie gesagt, noch nie was von gehört...
Gruss
Chris |
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Verfasst am: 02.05.2003 15:57 |
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Die Erklärung des Forward Darlehns war prizipiell richtig. Allerdings stimmt es nicht, dass keine Kosten anfallen.
Der Kunde muss die Zinsen des Forward Darlehns zahlen.
Das ist ungefähr damit vergleichbar, als würde er die Prämie eines Swaps zahlen, mitdem er sich niedrige Zinsen sichert. |
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Verfasst am: 02.05.2003 22:25 |
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Bis zur Ausreichung des Forward-Darlehen fallen keine Kosten an. Mehr steht da nicht. |
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Verfasst am: 05.05.2003 11:19 |
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Also ich bin mir relativ sicher das es vor Beginn des Forward-Darlehens keine Kosten gibt! Höchstens Bereitstellungskosten von der Bank für den Service eines Forwards.
Denn, egal wie ich mir mein Forward-Darlehen absichere, z.B. durch FRA oder Forward-Swap, bei beiden Produkten zahle ich keine Prämien um mir das Recht zu kaufen.
(Also es könnte sein das ich falsch liege also bitte korrigiert mich!)
Infos über Derivate: www.treasury.at
Eine Seite von der Bank Austria.
Sehr fein erklärt! |
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Verfasst am: 12.05.2003 18:25 |
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Also.
Ich würde die Anzahl der Monate bis Inanspruchnahme mit dem Forwardsatz 0,02 multiplizieren und das als Aufschlag auf die aktuelle 10 Jahreskondition rechnen.
So machen wir das jedenfalls in der Bank, wenn wir es zu Fuß ausrechnen. (sitze zur Zeit in der Baufi/Fiku)
Also gebe ich dir recht. |
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