Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 124
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Beraterhaftung Kredit (Arbeitsunfähigkeitsversicherung)
 
sweety85
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.06.2009 18:43
Hallo zusammen,

habe mal eine kleine Frage.
Habe vor einiger Zeit ein Kredit für einen Kunden abgeschlossen, in diesem Unternehmen bin ich seit langer Zeit nicht mehr tätig.
Dieser Kunde verklagt nach 1 Jahr die Bank auf Schadensersatz. Er behauptet, dass ich ihn falsch beraten hätte (Arbeitsunfähigkeitsversicherung). Im Vertrag war festgelegt, dass im Falle einer Arbeitsunfähigkeit die Raten zu 50% übernommen werden. Er bestreitet diese Tatsache und behauptet das ich ihn falsch beraten hätte(Übernahme der Raten von der Versicherung zu 100%)! Jetzt möchte mein alter AG eine Stellungnahme von mir. Die ganze Geschichte geht wahrscheinlich vor Gericht!
Frage: Inwieweit kann man mich dafür belangen? Wie ist die Beraterhaftung geregelt? Ich hoffe es kennt sich jemand in diesem Bereich aus und hilft mir. DANKE!
SvenEssen
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.06.2009 18:57 - Geaendert am: 13.06.2009 18:58
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass Dich Dein alter Arbeitgeber nach einem Jahr noch anspricht und um eine Stellungnahme bittet.
Grundsätzlich ist es ja so, dass man im Namen und Auftrag der Bank handelt. Somit zeichnet diese auch verantwortlich für den Vertrag. Selbstverständlich bist Du dazu verpflichtet während Deines Arbeitsverhältnisses alles dafür zu tun, dass der Name Deines Unternehmens durch Dein Auftreten und mangelnde Beratungsleistungen nicht in Verruf gerät. Tust Du das nicht, kann Dir ggf. gekündigt werden.

Der Kunde hat ja bestimmt auch ein Vertragsdoppel und die Versicherungsbedingungen ausgehändigt bekommen. Dort steht schließlich auch nochmal alles drin, in welchem Fall was getragen wird. Wobei eine 50 %tige Übernahme der Raten bei AU ist eher ungewöhnlich, wie ich finde. Kenne eigentlich auch nur die 100%-ige Übernahme der Rate.

Problem Deines alten Arbeitgebers. Du musst Dir keine Gedanken machen. Und solltest Du eine Stellungnahme liefern, dann ist es mehr als höflich.
sweety85
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.06.2009 19:12
Vielen Dank für deine rasche Antwort!

Nur mal zum Verständnis. Mein alter AG hat mir schon ein Brief geschickt und hat mich um Stellungnahme gebeten. DIes werde ich auch tun, denn ich will selbstverständlich meine Meinung zum Thema äußern (betrifft ja auch mich).
Und zur Versicherung: Ja, das ist so korrekt. Der Kunde konnte selbst entscheiden, wie hoch die Versicherungsleistung im Fall der Fälle sein soll. Nur viele Kunden wollen die zu hohen Kreditraten (Versicherungsbeitrag mit in der Rate enthalten) nicht zahlen.

Du hast mich schon etwas weiter gebracht, danke dafür!
Für mich war es wichtig zu wissen, ob irgendein Nachteil für mich entsteht!
Milli
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.06.2009 12:56
Ich finde, der Kunde sollte sich schon mal durchlesen, was er da unterschreibt...und nicht dann nach einem Jahr daherkommen...nur mal so als Bemerkung am Rande!
Schuld sind ja immer die Banken bzw. Berater...

Aber zu deiner Frage: ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass du dafür in irgendeiner Weise belangt werden kannst...
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse