Wunschrate/Wunschlaufzeit/Effektivzins |
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Verfasst am: 22.06.2009 17:22 - Geaendert am: 22.06.2009 17:23 |
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Hi,
ich habe eine Frage zum "Rechnen" bei Kreditfällen in der mündlichen Prüfung:
Für einen p. M.-Zins (d. h. Raten-/Konsumkredit) habe ich keine Probleme, bei gegebenen Kreditkonditionen und einer Wunschrate des Kunden die Laufzeit des Kredits zu berechnen bzw. bei einer Wunschlaufzeit die entsprechende monatliche Rate. Gleiches gilt für den Effektivzins, falls der Kunde diesen wissen will.
Die Rechnung mit einem p. M.-Zins ist aufgrund der Berechnung der Zinsen auf den Anfangskreditbetrag so dermaßen einfach und kostet kaum Zeit...das ist optimal für die mündliche Prüfung.
Wie mache ich das ganze aber bei einem p. a.-Zins (z. B. einer Baufi)?
Meine spontane Idee, damit ich nicht zig Rechenwege im Kopf haben muss:
Ich rechne den p. a.-Zinssatz einfach in einen p. M.-Zinssatz um. Dafür teile ich den p. a.-Zinssatz einfach durch 24, oder?
Beispiel:
9,12% p. a. entsprechen 0,38% p. M.
Ist die Umrechnung so in Ordnung? Lassen die Prüfer das in der mündlichen Prüfung durchgehen oder welche Rechenweise wird bei einem p. a.-Zins erwartet?
Danke
Rudi |
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Verfasst am: 22.06.2009 17:26 - Geaendert am: 22.06.2009 17:28 |
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In der mündlichen Prüfung mit Thema Baufinanzierung ist m.W.n. die Laufzeitberechnung eines Annuitätendarlehens nicht gefordert.
Das würde bei korrekter Berechnung mit der Annuitätenformel wohl auch den Rahmen sprengen. |
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Verfasst am: 23.06.2009 09:57 - Geaendert am: 23.06.2009 10:02 |
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Gut, ich habe mir noch folgende "Lösungsmöglichkeit" überlegt, um dem Kunden zumindest Angaben zur Laufzeit und zur Rate machen zu können:
Es gibt vorgefertigte Tabellen zur Tilgungsdauer von Annuitätendarlehen bei Zinssatz von x und anfänglicher Tilgung von y. Damit könnte ich dem Kunden einen Ausblick zur Laufzeit geben.
Mit Hilfe des Zinssatzes + anfänglicher Tilgung könnte ich dem Kunden problemlos die gleichbleibende Monatsrate/Jahresleistung berechnen und ein kurzes Schaubild zur Entwicklung eines Annuitätendarlehen in Bezug auf abnehmenden Zinsanteil/steigenden Tilgungsanteil aufzeichnen.
Was haltet ihr von dieser Idee?
Die Berechnung eines Effektivzinssatzes würde bei einer Baufi zusätzlich zu meiner obigen Idee wahrscheinlich den Zeitrahmen sprengen, es gibt wirklich genügend andere Dinge, die mit dem Kunden vorrangig zu klären sind...da stimme ich dir zu!
Zumal es bei Baufifällen i. d. R. um Vorgespräche geht und es selten einen konkreten Abschluss gibt! |
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