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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

KDF Firmenkredit
 
RudiCarell
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.06.2009 14:34 - Geaendert am: 23.06.2009 14:37
Hallo,

ich habe zwei Fragen zur KDF-Berechnung bei einem Firmenkredit in der mündlichen Prüfung:

1. Ich habe einen Beispielfall vor mir, in dem die GuV einer GmbH gegeben ist sowie die Bilanz. Laut Aufgabenstellung soll man die Bonität (insbesondere KDF) des Unternehmens anhand dieser Unterlagen grob beurteilen und auf dieser Basis die Kreditverhandlungen führen.

Frage: Wie berechne ich die KDF der GmbH?
Als Musterlösung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss + Abschreibungen als "praktikablen Cashflow" für die mündliche Prüfung zu verwenden.
Geht das in Ordnung? Normalerweile besteht der Cashflow ja aus BETRIEBSERGEBNIS und Abschreibungen (+ Zuführung zu den langfr. Rückstellungen).
In der vorgegeben GuV wird vom Betriebsergebnis jedoch noch das Geschäftsführergehalt abgezogen, was dann den Jahresüberschuss ergibt...
Ist daher Jahresüberschuss + Abschreibung der richtige Weg zur KDF-Berechnung?
Kann ich das grundsätzlich als Faustformel verwenden?

--------------------

2. Wie gehe ich bei einem Einzelunternehmer vor, wenn ich die KDF ermitteln will?
Wenn er eine GuV vorlegen kann, kann ich wie oben den Cashflow ermitteln. Der Einzelunternehmer entnimmt jedoch aus dem Gewinn des UN seinen Lebensunterhalt, was leider nicht wie ein Geschäftsführergehalt bei der GmbH/Vorstandsgehalt bei der AG in der GuV vermerkt wird. Wie erhalte ich eine aussagefähige KDF?
Das gleiche Problem stellt sich auch bei einer KG/OHG, oder wie sieht dort die GuV aus?

Und als Erweiterung dieser Frage: Wie gehe ich vor, wenn der Einzelunternehmer aufgrund seines kleinen Betriebs gar keine Bilanz erstellt? Was kann/darf ich in diesem Fall überhaupt machen?
CoBaRalf
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.06.2009 14:40
Was auch immer KDF ist. Soweit ich weiß, wird kein Firmenkundengeschäft geprüft. Zumindest in Berlin.
RudiCarell
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.06.2009 15:10
Danke für diesen sinnlosen Kommentar!

Ich habe doch geschrieben, dass ich einen alten Fall vor mir habe, demnach wird das Thema bei uns auch geprüft. Zumindest ein Investitionskredit (ggf. auch Betriebsmittelkredit) für Firmenkunden und Akkreditiv/Inkasso.

KDF sollte eigentlich jedem Bankkaufmann ein Begriff sein...KapitalDienstFähigkeit, oder einfach gesagt: Haushaltsüberschuss.
CoBaRalf
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.06.2009 15:21 - Geaendert am: 23.06.2009 15:22
Ich hatte nur die komische Abkürzung noch nie gehört im Zusammenhang mit Bank. Denn eigentlich kürzt KdF etwas völlig anderes ab.
Shivili
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.06.2009 17:51
Mach dir keine Sorgen!

Firmenkredite werden nicht geprüft!

Aus welchem Bundesland kommst du?
RudiCarell
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.06.2009 18:10
IHK Frankfurt...
Shivili
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.06.2009 09:23
Wie die IHK Frankfurt das handhabt, kann ich leider net sagen!
Ich weiß nur mit 100%iger Sicherheit, dass die Bereiche Kontoführung/Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage und Privatkreditgeschäft geprüft werden.

Zu dem Bereicht Firmenkredit, fehlt uns als "normale Azubis" einfach dass umfassende Wissen, sag ich jetzt mal. Daher kannst bestimmt davon ausgehen, dass sowas nicht drankommt!!
 

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