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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Berechnung Privatkredit
 
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.10.2009 14:44
Hallo zusammen,

Finanzierungsplan für die Kundin Weber:

Die Kundin will ein Kredit von 20.000€ aufnehmen.

Frau Weber hat nach Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben monatlich so etwa 400,00€ zur freien Verfügung.
In 4 Monaten bekommt Sie 10.000€ aus einer fälligen IHS und weitere 10000€ in 3 Jahren.
Kosten für einen Kredit sind:
3 % Provision
0,4 % p.M. (Zinsen)

Für mich stellt sich die Frage, wie die Sonderleistungen von den zwei mal 10.000€ einzubringen sind.
Wie bringe ich die ein?Wie hoch ist dann die monatliche Rate und die Restlaufzeit?

Vielen Dank im Voraus.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2009 18:44
Vorschlag:
1. IHS sofort zum Tageskurs zurück geben.
2. Kredit über 10.000 € für 3 Jahre berechnen.
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.10.2009 20:04
Ups sorry,war nicht ganz richtig formuliert. Es sind nicht IHS sondern Sparbriefe die nicht zurückgegeben werden können. Es muss demzufolge eine oder zwei "Sondertilgungen" geben. Wie berechne ich das dann???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2009 20:25
Vorschlag:
Kreditbetrag auf zwei Kredite aufteilen.
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.10.2009 20:49
Magst du mir vielleicht einen rechenansatz geben??

Wäre super nett.

Danke :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2009 21:12 - Geaendert am: 26.10.2009 21:14
Duzen ist hier nicht angebracht.

Auszahlung 10.000 €
+ 3 % Provision 300 €
+10.000 € * 0,4 % * 36 = 1.440 €
--------------------------------------------
Rückszahlung = 11.740 € : 36 = 326,11 €

für weitere 10.000 € für 4 Monate einen KK-Kredit, z. B. zj einem Sonderzins von 9 %

Zinsen p.M. = 10.000 € * 9 %/12 =75 €
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.10.2009 21:55
Soory Herrmann wegen des Duzens. Mache ich in den Foren irgendwie immer einfach so ;-)

Danke schon mal für Ihre Hilfe.

Gibt es nicht auch eine Möglichkeit alles in einem Kredit zu machen und dann eben mit Sondertilgung?Wie würde sowas dann aussehen?
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2009 05:22
§489 BGB (1) 2

(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen...

...wenn das Darlehen einem Verbraucher gewährt und nicht durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2009 10:23 - Geaendert am: 27.10.2009 14:21
Ein Sondertilgungsrecht kann vereinbart werden.
Problem: Rückerstattung der Provision und der Zinsen
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.10.2009 14:11
Also würden Sie das so machen,wie Sie es oben beschrieben haben? Ich bin irgendwie mit zwei Krediten nicht sonderlich glücklcih :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2009 15:53 - Geaendert am: 27.10.2009 15:54
Geht es hier um einen Fall aus der Praxis oder um eine Aufgabe, die ein Lehrerhirn ausgebrütet hat?

Nach den Angaben nach, ist es eine alte Aufgabe.
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.10.2009 16:15
ähm es ist ein Lehrerhirn und sie hätte es gerne,dass die Sondertilgung(en) mit reinfließen...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2009 22:26
Die Lehrerin bekommt ein Gehalt. Deshalb soll sie die Aufgabe lösen!
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2009 18:33 - Geaendert am: 28.10.2009 18:37
Die Zinsen werden erstattet die Provision nicht.
So ist es in der Praxis üblich.

@Herrmann

kann es sich, dass Ihre Berechnung keine Tilgung berücksichtigt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2009 20:56
Der KK- Kredit wird mit dem fäliigen Saprbrief getilgt.
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.11.2009 18:03
Weiß jemand, ob es ausführliche Informationen im Internet zum Widerrufsrecht gibt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2009 17:45 - Geaendert am: 02.11.2009 17:49
Das Widerrufsrecht ist im BGB geregelt.
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

§ 495 Widerrufsrecht bei Privatdarlehen
http://dejure.org/gesetze/BGB/495.html
 

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