Verpfändung von Wertpapieren |
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Verfasst am: 21.11.2009 10:25 |
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Hallo könnte mir vielleicht noch mal jemand kurz und knapp erklären, inwiefern jetzt nochmal so eine Verpfändung von Wertpapieren abläuft ?!
Ich bin mir nicht ganz sicher.
Also wir als Bank schließen mit dem Schuldner einen Pfandvertrag über seine Wertpapiere ab und fordern einen Herausgabeanspruch von der Depotbank, falls diese bei einer Depotbank geführt werden und wenn sie in einem Depot von uns sind, dann fällt der Herausgabeanspruch weg ?!
Und die Verpfändung muss dem Emittenten angezeigt werden?
Wäre super, wenn mir jemand beantworten könnte, ob ich das soweit richtig verstanden habe.
Lieben Gruß |
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Verfasst am: 21.11.2009 10:41 - Geaendert am: 21.11.2009 11:04 |
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Verpfändung von Wertpapieren im offenen Depot
Bank und Schuldner einigen sich, dass bestimmte Wertpapiere an die Bank verpfändet sind.
Liegen die Wertpapiere im Depot einer anderen Bank, so muss der Herausgabeanspruch gegenüber dieser Bank abgetreten werden und auch dieser Bank angezeigt werden, damit sie auch das Depot sperrt.
Dies gilt nicht, wenn die Wertpapiere bei der Clearstream Banking AG liegen.
Die Verpfändung muss dem Emittenten nicht angezeigt werden! |
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Verfasst am: 21.11.2009 12:18 |
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ok... soweit verstanden! :-)
Vielleicht ist das jetzt eine doofe Frage, aber wie ist das denn dann wenn sie bei der Clearstream Banking AG hinterlegt sind ??? |
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Verfasst am: 21.11.2009 17:24 |
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Nach dem Depotgesetz darf eine Bank die Wertpapiere ihrer Kunden ohne Zustimmung des Kunden bei Clearstream Banking ASG verwahren lassen. Da die Bank dort die Wertpapiere einliefert, kann sie auch diese wieder zurück fordern - ohne den Kunden. |
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