Pfandfreigabe einer Grundschuld |
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Verfasst am: 27.01.2010 15:22 |
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Hallo zusammen,
Habe einen Fall vom Kollegen bekommen bei dem der Kunde um die Pfandfreigabe einer Grundschuld bittet. Es geht hierbei darum, dass ein Stellplatz, der in der Grundschuld beachtet wird, verkauft werden soll.
Was muss ich hierbei beachten? Wie kann ich vorgehen? Wie stelle ich fest ob dies möglich ist?
Vielen Dank im Voraus!
Maui |
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Verfasst am: 27.01.2010 17:04 |
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Der Käufer des Stellplatzes möchte sein Grundstück lastenfrei übernehmen.
Problem: Der Stellplatz könnten an eine Eigentumswohnung gekoppelt sein.
Damit der bisherige Eigentümer die Grundschuld im Grundbuch durch einen Rechtspfleger löschen lassen kann, braucht er eine Löschungsbewilligung.
Der Kreditgeber, der den bisherigen Eigentümer ein Darlehen gewährt hat, muss eine Löschungsbewilligung ausstellen und die Unterschrift öffentlich beglaubigen lassen.
Die Löschungsbewilligung wird aber nur dann ausgestellt, wenn das damit gesicherte Darlehen vollständig zurück gezahlt ist. |
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Verfasst am: 27.01.2010 22:54 - Geaendert am: 27.01.2010 22:56 |
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In der Regel wird die Grundschuld als Gesamtgrundschuld auf der Eigentumswohnung und auf dem Stellplatz eingetragen. Für die ETW und den Stellplatz gibt es also 2 Grundbücher und nur eine Grundschuld. Die Löschungsbewilligung darf daher nur auf das Grundbuch des Stellplatzes erfolgen. Übrig bleibt die Grundschuld auf der ETW.
Im Endeffekt müssten dann wohl 2 Löschungsbewilligungen erstellt werden (die für die ETW irgendwann später), es fallen dann auch doppelte Kosten an (Notar und Grundbuch).
Im Rahmen der Wertermittlung muss dann der Wert wahrscheinlich auch noch angepasst werden. Immerhin fällt ein Stellplatz weg. |
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Verfasst am: 31.01.2010 11:13 |
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Der Stellplatz kann als Sondereigentum nach § 6 WEG ohne den Miteigentumsanteil nicht veräußert oder belastet werden. |
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