Anwartschaftsrecht |
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Verfasst am: 28.04.2003 16:01 |
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Was bedeute Anwartschaftsrecht im Zusammenhang mit Abtretung von Forderungen? Wer kann mir das erklären??? |
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Verfasst am: 28.04.2003 17:13 |
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Anwartschaftsrecht = Vorrecht
Also wenn ein Gläubiger ein Anwartschaftsrecht auf eine Forderung hat, darf er sich als erstes daraus (oder auch daran :-)) befriedigen, hinterher erst andere Gläubiger sofern es welche gibt und noch was übrig bleibt...
Gruss
Chris |
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Verfasst am: 28.04.2003 18:06 - Geaendert am: 13.03.2014 08:30 |
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Werden Forderungen im Rahmen einer Globalzession an ein KI abgetreten, kann es sein, dass eine Forderung bereits durch den verlängerten Eigentumsvorbehalt an den Vorlieferanten abgetreten wurde.
Da die Abtretung an den Vorlieferanten vorgeht, vereinbart das KI mit dem Kreditnehmer, dass das KI wartet, bis diese Forderung frei wird. Das KI erwirbt somit ein Anwartschaftsrecht auf diese noch frei werdende Forderung. |
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