Darlehen/ Effektiver Zinssatz |
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Verfasst am: 20.11.2010 14:24 |
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Hallo Zusammen.
Habe ein kleines Problem mit einer Aufgabe! Es wäre sehr nett, wenn ihr mir dabei helfen könntet. Die Aufgabenstellung lautet:
Ihr Kunde Rolf Bartoszek möchte sich für private Zwecke ein neues Auto kaufen, das er bei der Kreditbank AG über einen Ratenkredit in Höhe von 12.000,00 EUR finanziert. Die Kreditbank AG fordert als Sicherheit eine Bürgschaft seines Bruders. Entscheiden Sie welche Aussagen richtig sind:
1) Verschlechert sich die Bonität nach Darlehensauszahlung, ist die Kreditbank AG berechtigt, eine Restschuldversicherung nachzufordern.
2) Wird das Darlehen variabel verzinst, muss der anfängliche effektive Jahreszins im Darlehensvertrag nicht angegeben werden.
3) Herr bartoszek hat das Recht, das Darlehen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zu kündigen.
4) Die Kreditbank AG kann die Bürgschaft von Herrn Bartoszeks Bruder nur verlangen, wenn Sicherheiten im |
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Verfasst am: 20.11.2010 14:30 |
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leider fehlt die vollständige Antwort 4) + 5) deswegen ergänze ich sie noch schnell:
4) ...wenn die Sicherheit im Darlehensvertrag benannt wurde.
5) Ein Widerruf des Darlehensvertrages durch Herrn Bartoszek muss schriftlich begründet werden.
Vielen Dank im Voraus!
Ps: Hätte noch jemand die Formel für mich um die Effektivzinsen zu berechnen?
Gruß Fynn1991 |
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Verfasst am: 20.11.2010 14:45 |
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Die Aussage Nr. 4 ist richtig.
tatsächliche Kosten * 100 * 12
------------------------------------------------- = Effektivzinssatz p.a.
Nettokredit * durchschnittl. Laufzeit |
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Verfasst am: 20.11.2010 15:21 |
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Vielen Dank Herr Herrmann! |
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Verfasst am: 20.11.2010 15:25 |
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PS: Sorry, ich habe mich vertan! Ich meinte den Effektivzinssatz und nicht die Effektivzinsen.
LG Fynn1991 |
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