Bräuchte nochmal kurz bitte eure Hilfe: |
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Verfasst am: 16.01.2011 11:33 |
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Aufgabe 5 (10 Punkte)
Björn Larsson übernimmt für seinen Freund Claus Winkelmann eine selbstschuldnerische
Bürgschaft bei der Sparkasse Aktivstadt. Die Bürgschaftsverpflichtung wurde mit "enger
Zweckerklärung" für den von Claus Winkelmann aufgenommenen Ratenkredit in Höhe von
15 000 Euro erteilt.
a) Definieren Sie allgemein die Sicherungsform der Bürgschaft. (1 Punkt)
b) Erklären Sie allgemein, welches Risiko sich für die Sparkasse Aktivstadt mit der gewählten
Kreditsicherheit ergibt und stellen Sie dar, durch welche Maßnahme die Sparkasse
dieses Risiko mindern kann. (2 Punkte)
c) Erläutern Sie kurz, welche Auswirkungen die vereinbarte "enge Zweckerklärung" für die
Sparkasse Aktivstadt hat. (2 Punkte)
d) Einige Zeit nach der Bürgschaftsübernahme kommt es zwischen Herrn Larsson und
Herrn Winkelmann zu einem Streit. Claus Winkelmann zahlt daraufhin die Raten zur Kredittilgung
nicht mehr und verweist die Sparkasse Aktivstadt an den Bürgen. Björn Larsson
ist empört, als er von der Sparkasse zur Zahlung aufgefordert wird. Er erklärt, dass
Claus Winkelmann über ausreichendes Vermögen verfügt. Zur Zahlung sei er darum unter
keinen Umständen bereit.
Entscheiden Sie, ob Björn Larsson zur Zahlung verpflichtet ist. Begründen Sie Ihre Entscheidung
ausführlich. (5 Punkte) |
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Verfasst am: 16.01.2011 11:38 - Geaendert am: 16.01.2011 11:47 |
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zu a) Eine dritte (weitere) Person haftet für die Schulden des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgschaft
zu b)
Der Bürge kann sterben: Restrisiko
Der Bürge ist zahlungsunfähig: Bonitätsprüfung
zu c)
Der Bürge haftet nur für ein ganz bestimmte Schuld.
zu d) Wer bürgt, wird gewürgt.
Gibt es Schwierigkeiten mit der Bezahlung, hält sich die Bank bei dem Bürgen schadlos. Dieser läuft in die volle Haftung ohne sich auf eine vorrangige Haftung des Hauptschuldners berufen zu können. Dies ist um so bitterer, wenn die Freundschaft gescheitert ist. |
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Verfasst am: 16.01.2011 14:47 |
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Diese Frage habe ich doch schon vor Tagen beantwortet.
Servus123, liest du überhaupt deine Fragen mal durch? |
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Verfasst am: 16.01.2011 19:00 |
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Warum macht man überhaupt Threads / Beiträge mit solchen nichtssagenden Überschriften?
So kann man ein Forum auch unübersichtlich "vermüllen". |
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