Vorvertraglichen Informationen |
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Verfasst am: 17.01.2011 14:35 |
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Hallo ihr zusammen,
Wie muss ich in der Prüfung die vorvertraglichen Informationen dem Kunden aushändigen und wann ?
Gleich während der Kontaktphase ?
vor oder nach der Informationsphase ?
und was genau steht da drin ? ich kenne das nicht :(
Wenn ich die Vorvertraglichen Bedingungen in der Prüfung nicht habe....darf ich ein leeres Blatt nehmen und so tun als wäre es die Vorvertraglichen Informationen ? Bekomme ich dann einen Punktabzug ?
Danke im Voraus |
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Verfasst am: 17.01.2011 14:53 |
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Die vorvertraglichen Informationen müssen vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
D.h.: du stellt ein Produkt vor und der Kunde ist einverstanden. Bevor der Kunde den Vcertrag unterzeichnet bekommt er die ganzen Infors die vorher benötigt werden.
Erst danach kommt der vertragsabschluss |
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Verfasst am: 17.01.2011 15:12 |
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Vielen Dank!
Und wie sage ich das dann ?
soll ich dann sagen....lieber bevor ich mit Ihnen den vertrag durchgehe, gebe ich Ihnen die Vorvertraglichen Informationen ?
oder wie sage ich es dem Kunden ? |
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Verfasst am: 17.01.2011 16:39 |
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Die vorvertraglichen Informationen sind ja im Grunde genommen die Sachen die du den Kunden vorher abfrägt.. Da steht dann praktisch sämtliche Erklärungen drinne was für Begriffe in einer Baufi drankommt (Annuität, Diasagio, Sondertilgung, Zinsmargeschaden nur um einige Begriffe zu nennen).
Und du erläutert ja den Kunden sämtliche Vertragsbedingungen wie Laufzeit, Zinsbindung, Vorfälligkeitsentgelt, Sicherheit etc. Dies wird in der vorvertraglichen Information ja auch sep. erklärt.
Ich würde das idealerweise direkt nach den Vertragserklärung dranhängen so a la:
"Herr/ Frau XY, ich habe Ihnen ja soeben die Vertragsbedingungen erläutert. Haben sie noch Fragen? (wenn keine kommt) Ich händige Ihnen dann noch eine Informationsbroschüre aus, wo Sie sämtliche Begriffe nochmal in Ruhe nachlesen können." |
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Verfasst am: 17.01.2011 17:03 |
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Sind die Vortvrtraglichen Informationen nur bei Baufi auszuhändigen oder auch bei Privatkredite ?
Sind das nicht die AGB`s ? |
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Verfasst am: 17.01.2011 17:05 |
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achso nochwas..muss ich das wirklih haben...oder darf ein leeres papier nehmen und so tun als wären es die informationen ? |
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Verfasst am: 17.01.2011 17:13 - Geaendert am: 17.01.2011 17:14 |
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Ein leeres Blatt ist hierbei ausreichend :-)
Bei den Privatkrediten gibt es keine speziellen vorvertraglichen Informationen. Da mussst du nur den Effektivzinssatz ausweisen. Den Rest steht alles im Darlehensvertrag. |
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Verfasst am: 17.01.2011 17:16 |
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Das ist eine mutige Aussage! |
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Verfasst am: 17.01.2011 19:30 |
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Falsch,.
Bei den vorvertraglichen Informationen stehen der nominale,der effektive Zinssatz.
Zusätzlich alle weiteren Kosten des Darlehens.
Die Absicherung.
Wie Widerrufsfrist.
Die Möglichkeit der Sonderzahlungen. Die Kündigungsmöglichkeiten,
Das ist ein extra Blatt, dass dem Kunden auf jeden Fall vor Abschluss ausgehändigt werden muss!!
Aber wir haben auch gesagt bekommen, ein leeres Blatt nehnen, aber dem Prüfer halt sagen,was draf steht.!! |
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Verfasst am: 17.01.2011 19:34 |
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@Kapullinchen
ich bekomme aber keinen Punktabzug , wenn ich ein leeres Blatt Papier nehme, wichtig ist das ich es angesprochen habe....also kurz gefasst in der informationsbroschüre stehen die rechte des Kunden...(das sind dann die AGB`s) |
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Verfasst am: 17.01.2011 19:36 |
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Nein,die vorvertraglichen Infos sind keine AGB`s.
Und wenn du dem Prüfer das leere Blatt gibst, musst ihm dann aber halt sagen, was drauf steht.
Kurz drauf eingehen. |
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