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Verfasst am: 18.04.2011 10:09 - Geaendert am: 18.04.2011 10:10 |
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Könnt ihr mir folgende Frage auf die Schnelle beantworten:
Ein Leasing Kfz ist vollkasko versichert.
Die Versicherungsansprüche sind abgetreten an die Leasinggesellschaft.
Wenn ein Unfall passiert, und der Fahrzeughalter steht nicht in der Schuld, erwirbt seine Versicherung ja ein Anspruch auf Geldleistung von der anderen Versicherung des Schuldners.
Es entsteht in Mehrerlös nach Reparatur. Wem steht dieser Mehrerlös zu?? Leasinggesellschaft oder Fahrzeughalter? Ich denke Leasinggesellschaft, da Versicherung abgetreten ist oder??? |
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