kreditfähigkeit = rechtsfähigkeit |
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Verfasst am: 22.04.2011 10:28 |
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hey ihr lieben,
ich habe mal eine frage... im kompaktwissen bankbetriebslehre (Firmenkredite -> Kreditprüfung Seite 426) steht folgender satz, der für mich keinen sinn ergibt :
"Die Kreditfähigkeit ist die Fähigkeit, einen Kreditvertrag rechtswirksam abschließen zu können und entspricht damit der Rechtsfähigkeit"
den ersten teil von dem satz verstehe ich, aber "entspricht damit der rechtsfähigkeit"?! |
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Verfasst am: 22.04.2011 11:58 |
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Die Kreditfähigkeit entspricht der Geschäftsfähigkeit.
Bei juristischen Personen entsteht mit der Rechtsfähigkeit (Eintragung in das Handelsregister) auch die Geschäfts- und Kreditfähigkeit. |
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