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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

kreditfähigkeit = rechtsfähigkeit
 
vroooni
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.04.2011 10:28
hey ihr lieben,
ich habe mal eine frage... im kompaktwissen bankbetriebslehre (Firmenkredite -> Kreditprüfung Seite 426) steht folgender satz, der für mich keinen sinn ergibt :

"Die Kreditfähigkeit ist die Fähigkeit, einen Kreditvertrag rechtswirksam abschließen zu können und entspricht damit der Rechtsfähigkeit"

den ersten teil von dem satz verstehe ich, aber "entspricht damit der rechtsfähigkeit"?!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2011 11:58
Die Kreditfähigkeit entspricht der Geschäftsfähigkeit.

Bei juristischen Personen entsteht mit der Rechtsfähigkeit (Eintragung in das Handelsregister) auch die Geschäfts- und Kreditfähigkeit.
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

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