Gerichtliches Mahn / Klageverfahren |
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Verfasst am: 28.04.2011 15:27 |
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Servus,
laut Kompaktwissen ist das gerichtliche Mahnverfahren schneller und billiger. Warum sollte man dann das Klageverfahren durchführen und wie wird das generell entschieden, welches Verfahren gewählt wird ?
Und was genau ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision ? |
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Verfasst am: 28.04.2011 16:04 |
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Wenn man eine Zivilklage einreicht, will man eine Gerichtsverhandlung. Da die Gerichte stark belastet sind, wird man erst Monate später einen Termin bekommen.
Das gerichtliche Mahnverfahren kann sofort eingeleitet werden. |
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Verfasst am: 28.04.2011 23:16 |
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Das Mahnverfahren ermöglicht bei fehlendem Widerspruch des Schuldners ohne eine Befassung des Gerichtes in der Sache zu einem vollstreckbaren Titel zu kommen.
Von daher eine nette Sache.
Immer nur um Geld, daher wenn z.B. eine Handlung verlangt wird, unzulässig.
Anwälte bevorzugen meist aus Gründen der Einkommensmaximierung das Klageverfahren, da an einem Mahnverfahren nicht sonderlich zu verdienen ist. |
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Verfasst am: 29.04.2011 06:41 |
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Im Berufungsverfahren findet eine erneute Tatsachenbetrachtung statt; in der Revision wird ein vergangenes Verfahren auf Rechtsfehler überprüft. |
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Verfasst am: 29.04.2011 17:53 |
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Super danke =)) |
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