Rückfrage zu: Berechnung Erwerb ETW |
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Verfasst am: 05.07.2011 23:16 - Geaendert am: 06.07.2011 23:47 |
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Hallo Ihr netten Helferlein,
bitte seid so lieb und helft mir bei folgender Aufgabe:
Danke schonmal!!!
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AUSGANGSLAGE:
Die ledige Anke Bauer möchte eine Eigentumswohnung (85 qm) zur Selbstnutzung zum Preis von 215 000 Euro inkl. aller Anschaffungsnebenkosten erwerben.
Der Kauf ist für Frau Bauer nicht mit steuerlichen Vorteilen verbunden, Anspruch auf staatliche Förderung besteht nicht.
Mtl. Einkommen:
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Das monatliche Nettoeinkommen von Frau Bauer beträgt 2.700 Euro; weitere Einnahmen hat sie nicht.
Eigenmittel:
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- Sparguthaben in Höhe von insgesamt 128.000 Euro
- 20 000 Euro veranschlagt Frau Bauer für den Umzug, die Renovierung und Neueinrichtung
- 15 000 Euro sollen als "eiserne Reserve" dienen und nicht in die Finanzierung mit einfließen.
Ausgaben:
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- Lebenshaltungskosten 1 520 Euro, einschließlich 600 Euro Warmmiete für ein Altbau-Apartment.
Frau Bauer hat keine weiteren Ausgaben.
- Sicherheitsreserve für unvorhergesehene Ausgaben: 10 % des Nettoeinkommens.
Informationen zur Eigentumswohnung:
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- Das monatlich zu zahlende Hausgeld (inkl. Nebenkostenvorauszahlungen) beträgt 3,95 Euro/qm
- Die Bank legt den Beleihungswert auf 210.000 Euro fest.
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AUFGABE:
a) Ermitteln Sie das für die Bedienung des Darlehens monatlich maximal zur Verfügung stehende Einkommen. Stellen Sie den Rechenweg in nachvollziehbaren Schritten dar.
b) Ermitteln Sie den sich für Frau Bauer ergebenden Finanzierungsbedarf und stellen Sie fest, ob eine Finanzierung innerhalb der Beleihungsgrenze für Realkredite möglich ist. Stellen Sie den Rechenweg in nachvollziehbaren Schritten dar.
c) Erläutern Sie kurz, welcher Vorteil sich für Frau Bauer ergibt, wenn der Finanzierungsbedarf
die Beleihungsgrenze für Realkredite nicht überschreitet.
d) Wie beurteilen Sie die Höhe der Eigenmittel an der geplanten Finanzierung?
Begründen Sie Ihre Auffassung, indem Sie sich an der hierfür maßgeblichen Faustregel orientieren.
Ihre Bank bietet Frau Bauer ein Darlehen zu folgenden Konditionen an:
Nominalzinssatz 4,50% p.a. 5 Jahre fest, 100% Auszahlung, 1% Tilgung zzgl. ersparter Zinsen.
e) Ermitteln Sie die Höhe der von Frau Bauer monatlich zu zahlenden Darlehensrate.
Gehen Sie davon aus, dass das Darlehen dem von Ihnen unter b) ermittelten Finanzierungsbedarf entspricht. Runden Sie Ihr Ergebnis kaufmännisch.
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Freundlichst grüßt |
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Verfasst am: 06.07.2011 15:03 - Geaendert am: 06.07.2011 15:09 |
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a) Einkommen: 2430€ ( Nach Abzug von 10% auf 2700€)
Ausgaben: 920€ ( Die Miete wird nicht als Ausgabe beachtet, da sie ja keine Miete mehr zahlt, wenn sie die Wohnung hat und somit diese zur Bedienung des Darlehens einsetzt.)
NK: 85*3,95€= 335,75€ ( Die NK für die neue Wohnung müssen abgezogen werden, da sie die ja zahlt)
Ergebnis: 1174,25€ frei verfügbar für Darlehenszahlung.
b) Kaufpreis: 215 000€
Sparguthaben 93000€ das mit eingebracht werden kann für die reine Kaufpreiszahlung.
Finanzierung: 122 000€
Realkredit: 210 000* 60%= 126 000€
Antwort: Ein Realkredit kann gewährt werden.
c) Da die Bank einen Realkredit mit weniger Eigenkapital hinterlegen muss als nicht realkreditfähige Kredite, gelten diese als besonders sicher. Zudem hält sich das Risiko der Bank in Grenzen, da sie nur 60% des Beleihungswertes finanziert.
Der Kunde erhält für den realkreditfähigen Anteil bessere Konditionen.
d) Die Faustformel besagt, dass 60% durch die Bank beigesteuert werden , 20% EK vom Kunden vorhanden ist und 20% durch ein Bauspardarlehen finanziert werden.
EK in % vom Kaufpreis: 93 000/ 215 000*100= 43,26%
Fazit: Die Kundin bringt sehr viele Eigenmittel in die Finanzierung mit ein. Besser geht es kaum. So eine Kundin ist wünschenswert.
e) 122 000*5,5% / 12= 559 € ( Vergessen gehabt kaufmännisch zu runden :-) ) |
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Verfasst am: 06.07.2011 16:10 - Geaendert am: 06.07.2011 16:10 |
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e) Die Annuität beträgt 559,17 €. |
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Verfasst am: 06.07.2011 17:30 |
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Hatte ich erst auch geschrieben. Da steht jedoch, dass man kaufmännisch runden soll. |
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Verfasst am: 06.07.2011 17:51 |
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Kaufmännisch runden bedeutet, dass auf Cent gerundet werden soll. |
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Verfasst am: 06.07.2011 18:02 |
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Ah sitmmt ja. Ich hab das mit "runden Sie auf volle Euro" verwechselt. Zum Glück bin ich kein Azubi mehr, dann darf ich das :P |
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Verfasst am: 06.07.2011 20:46 |
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@ Herr Herrmann
@ Technology
Ihr, oder besser gesagt, Sie beide sind echt süß!!! :-)
(Die Kommunikation, ein echter Knaller!)
<3-lichen Dank für die super Hilfe!!!!
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Verfasst am: 07.07.2011 00:23 |
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@ Herr Herrmann
@ Technology
oder gerne auch andere User:
SORRY, ICH HABE NOCH EINE FRAGE ZU e):
e) Die Annuität beträgt 559,17 €.
-> Wie kommt man auf diesen Wert genau?
Liege ich falsch, wenn ich für diese Berechnung die folgenden Formeln anwenden möchte?:
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FORMEL NR. 1. (Nebenrechnung für Formel Nr. 2):
(q) Aufzinsungsfaktor
(p) Zinsen pro Jahr
q = 1 + (p/100*12)
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FORMEL NR. 2.:
(Beachten: ^ steht für "hoch n")
(A) Annuität
(K) Kapital
(n) Laufzeit (in Monaten?)
(q) Aufzinsungsfaktor
A = K * q^n * (q - 1) / (q^n -1)
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Falls ich komplett auf dem Holzweg bin, wie lautet dann die richtige Formel inkl. der Bezeichnungen und der Werte?
Bei mir ist der Wurm drin. :-(
(Ich könnte auch die Lösung zu e) abschreiben, aber das ist nicht der Sinn der Sache und ich möchte die sehr hilfreichen Lösungen nachvollziehen können um es zu versehen).
VIELEN DANK IM VORAUS!!! |
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Verfasst am: 07.07.2011 08:20 |
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da verwechselst du was: deine formel bezieht sich auf zahlungsreihen (annuitäten) in der zukunft und deren heutiger wert, das hat nix mit der annuität einer baufi zu tun.
um auf die monatliche Rate zu kommen, nimmst du die 122.000 TE Finanzierungsbedarf (meiner Meinung nach müssten da die Renovierungskosten drauf, eine unrenovierte wphnung würde sie schließlich nich kaufen) und davon 5,5 % (4,5% Zins + 1% annuitätischte Tilgung)
122.000 * 5,5 % = 6710 EUR Kapitaldienst p.a.=> 559,17 EUR p.M. |
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Verfasst am: 07.07.2011 12:55 |
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Boo, du machst es dir viel zu kompliziert. Vergiss diese Formeln, die brauchst du nie.
Wenn du später deine mündliche Prüfung hast, dann male dem Prüfer eine Tabelle auf.
Eine Annuität zu berechnen ist nicht schwer. Die Rechenwege wurden ja von uns schon dargestellt! :-)
Ps: Du darfst auch ruhig "Du" zu mir sagen..Ich habe meine Ausbildung gerade beendet...so alt bin ich noch gar nicht. |
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Verfasst am: 07.07.2011 13:39 |
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Wenn eine feste Laufzeit vorgegeben ist, z. B. bei Autofinanzierung, dann muss man die Formel mit dem jährlichen Zinsfaktor q benutzen. Allerdings muss man mit dem monatlichen Zinsfaktor q´rechnen.
Ist der Tilgungssatz gegeben wird mit folgender Formel berechnet:
Darlehen * (Zinssatz + Tilgungssatz)
------------------------------------------------- = monatliche Annuität
100 * 12 |
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Verfasst am: 07.07.2011 21:07 - Geaendert am: 07.07.2011 21:38 |
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@ xellus89
@ Technology
@ Herr Herrmann
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ich habe mich hier schnell an den PC gesetzt um DANKE zu sagen (auch für die ausführlichen Erklärungen und Tipps) !!!
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Aha, das böse Wort "Annuität" hat mich, wie es scheint komplett ga-ga gemacht (kann auch an der Uhrzeit gelegen haben).
@ Technology: Dein Username macht Dich älter ...sorry, ...intellektueller) :-)
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Schöne Grüße |
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