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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Kündigung Verbraucherd.vertrag und Investitionsd.vertra
 
DarkwingDuck
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.11.2011 20:50
Welche Fristen muss der DN einhalten?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2011 11:39 - Geaendert am: 10.11.2011 11:40
Kündigungsrecht eines privaten Kreditnehmers

Kündigungsfrist nach § 489 Abs. 1 BGB bei gebundenen Sollzinssatz
• Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der Zinsbindung
Bei vorzeitiger Erfüllung kann Bank Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
• Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende der Zinsbindung von 10 oder mehr Jahren
• Kündigt der Darlehensnehmer sein Verbraucherdarlehen, so gilt die Kündigung als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.

Kündigungsfrist nach 489 Abs. 2 BGB bei veränderlichen Sollzinssatz jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bei vorzeitiger Erfüllung gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung.
DarkwingDuck
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.11.2011 12:18
Vielen Dank Herr Hermann
soni91
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2013 12:38
ich habe gerade eine Aufgabe aus der Bankfachzeitschrift gemacht. Die Frage war, wie der Kunde ein Verbraucherdarlehen künsigen kann ohne Vofäentgelt zu zahlen.
Die Antowort war, dass der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Auszahlung und unter Einhaltung von einer KF von 3 Monate kündigen kann.
ist das richtig?
soni91
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2013 12:44
und eine weiter frage ist: am 10.05 schließt die Kundin einen Ratenkredit ab, da ein anderes KI einen günstiger Zins bietet möchte sie am 20.07 sofort kündigen und den Betrag vollständig zurückzahlen.
Die Antwort darauf ist: "Sie haben kein Recht auf sofortige Kündigung, da sich der Kredit noch in der unkündbaren Zeit von 6 Monaten befindet"
das ist doch nicht richtig oder?
ich kann Verbraucherdarlehen doch immer kündigen gegen Vorfälligkeitsentgelt
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2013 17:15
Früher gab es eine Kündigungssperrfrist von 6 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Zurzeit kann der Kunden gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts jederzeit zurück zahlen.
 

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