SÜ oder Haftungsverbund |
|
|
Verfasst am: 04.12.2011 14:33 |
|
|
Kurz Frage:
Wenn ein Unternehmer sein Firmengelände mit einer Grundschuld / Hypothek beliehen hat, fällt ja der Fuhrpark / Maschinen etc. ja in die Zubehörhaftung des Grundpfandrechtes.
Was passiert, wenn z.B. ein Firmenwagen an einen anderen Gläubiger sicherungsübereignet wird?
Welcher Gläubiger bekommt den Verkaufserlös aus dem Autoverkauf?
Der Grundschulsgläubiger (aufgrund Zubehörhaftung) oder der Sicherungsübereignungsgläubiger?
Vielen Dank. |
|
|
|
Verfasst am: 04.12.2011 16:44 |
|
|
Derjenige, der das ältere Recht hat. |
|
|
|
Verfasst am: 17.12.2013 17:46 |
|
|
Nicht ganz richtig. Wenn das Auto vor Erreichen des Firmengeländes SÜ wird, dann bekommt das KI den Erlös aus dem Autoverkauf (wenn der Schuldner seine Schulden nicht begleicht). Wenn das Auto aber schon auf dem Firmengelände steht, und dann erst die SÜ stattfindet, so schlägt die Grundschuld die SÜ. |
|
|
|