Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 130
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

SÜ oder Haftungsverbund
 
xellus89
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.12.2011 14:33
Kurz Frage:

Wenn ein Unternehmer sein Firmengelände mit einer Grundschuld / Hypothek beliehen hat, fällt ja der Fuhrpark / Maschinen etc. ja in die Zubehörhaftung des Grundpfandrechtes.

Was passiert, wenn z.B. ein Firmenwagen an einen anderen Gläubiger sicherungsübereignet wird?

Welcher Gläubiger bekommt den Verkaufserlös aus dem Autoverkauf?

Der Grundschulsgläubiger (aufgrund Zubehörhaftung) oder der Sicherungsübereignungsgläubiger?

Vielen Dank.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.12.2011 16:44
Derjenige, der das ältere Recht hat.
kokolala1990
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.12.2013 17:46
Nicht ganz richtig. Wenn das Auto vor Erreichen des Firmengeländes SÜ wird, dann bekommt das KI den Erlös aus dem Autoverkauf (wenn der Schuldner seine Schulden nicht begleicht). Wenn das Auto aber schon auf dem Firmengelände steht, und dann erst die SÜ stattfindet, so schlägt die Grundschuld die SÜ.
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse