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Verfasst am: 24.11.2013 15:55 |
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Hallo,
da die Lösung definitiv veraltet ist, möchte ich Euch bitten, mal zu schauen, ob ich richtig gerechnet habe.
Herr H, ledig, keine Unterhaltsverpflichtungen verdient 1940 Euro netto. Ich soll den pfändbaren Betrag ausrechnen.
1940 minus 1049,99 unpfändbar = 890,01 Resteinkommen
Resteinkommen zu 30 % unpfändbar --> 267 Euro plus 1049,99 = 1316,99 unpfändbar
1940 - 1316,99 = 623,01 pfändbarer Betrag
Ist die Lösung 623,01 Euro richtig?
LG und DANKE
Lee |
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