Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaft und Garanti |
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Verfasst am: 10.06.2003 17:08 |
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Hey ihr Banker!!!
Ich brauch mal zur folgender Frage eine passende Antwort!
Was ist der Unterschied zwischen einer Bürgschaft und einer Garantie??????
Michi_Back |
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Verfasst am: 10.06.2003 17:43 |
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Eine Bürgschaft ist akzessorisch, eine Garantie abstrakt.
Das heißt eine Bürgschaft kann nie ohne eine Forderung bestehen. Deshalb wählt man eine Garantie, wenn man eine evt. eintretende Forderung absichern will, da die Garantie ohne Forderung bestehen kann.Schau und du wirst es finden. Was nicht gesucht wird, das wird unentdeckt bleiben.
(Sophokles) |
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Verfasst am: 11.06.2003 09:29 |
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Danke dir Domi_20!!!
Die Info hat mir sehr weiter geholfen!!!
Bis denne
Michi_Back |
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Verfasst am: 12.06.2003 13:03 |
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Bei den Avalkrediten ist es jedoch so, dass eine Bürgschaft eine "Schuldhaftung", also z.B. die Stundung vun Steuern und eine Garantie eine "Erfolgshaftung", also z.B. wenn bereits eine Anzahlung geleistet wurde.
Die Unterscheidung in akzessorisch (Bürgschaft) und abstrakt (Garantie) ist natürlich auch richtig, kommt halt drauf an, unter welchem Gesichtspunkt man es betrachtet.Die zehn Gebote enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter. |
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Verfasst am: 12.06.2003 15:27 |
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Außerdem gibt es die Bürgschaft nur in Deutschland und die Garantie weltweit!
:o)) |
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Verfasst am: 12.06.2003 19:44 |
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Hey zusammen,
ihr seit super...jetzt haben wir alle Aspekte zusammen!
:-))Schau und du wirst es finden. Was nicht gesucht wird, das wird unentdeckt bleiben.
(Sophokles) |
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Verfasst am: 13.06.2003 16:23 |
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Ergänzung nach dem Gabler Wirtschaftslexikon:
Bürgschaft:
"Einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (Kreditinstitut oder anderer Gläubiger) verpflichtet, für die Erfüllung einer (auch künftigen oder bedingten) Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen (§ 765 BGB)"
Garantie:
"1. (...) Gewährleistung – 2. Abstraktes Zahlungsversprechen einer Bank (Garantiebank) für einen Garantieauftraggeber gegenüber dem Garantienehmer (Begünstigter). Im Falle der Nichterfüllung bzw. Teilerfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Garantieauftraggebers leistet die Garantiebank einen Zahlungsausgleich für den entstandenen Schaden.
Formen: Anzahlungsgarantie, Bietungsgarantie, Gewährleistungsgarantie, Konnossementsgarantie, Liefer- und Leistungsgarantie, Transfergarantie, Vertragserfüllungsgarantie, Zahlungsgarantie.
Eine weitere Darstellung auch unter:
http://www.bankstudent.de/downloads4/bbl15.htm |
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Verfasst am: 08.08.2003 14:58 |
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Bürgschaft verwendet man im Inland
und eine Garantie wir vor allem im Ausland eingesetzt |
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