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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Kündigung
 
TomVo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.11.2014 19:02
Hallo,

ich bin doch etwas verwirrt.

Wenn ich einen Ratenkredit habe, mit ganz normalem festen Zinssatz, dann kann doch der Kunde jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen und somit auch jederzeit kündigen. Die Bank kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Wie ist das bei variablem Zinssatz? Stimmt folgendes?

Kündigungsrecht des Darlehensnehmers

Jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Bei einer Erhöhung des Zinssatzes kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei beiden Fällen hat die Bank keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentgelt.

Sondertilgungsrecht für variable Darlehen

Der Darlehensnehmer ist über das vorgenannte gesetzliche Kündigungsrecht hinaus berechtigt, jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres eine Sondertilgung in Höhe von mindestens 2.500 € mit einer Vorankündigung von einem Monat zu leisten. Das Sondertilgungsrecht kann erstmals zum Ende des Kalendervierteljahres, in dem die Vollauszahlung erfolgte, ausgeübt werden.

Irgendwie finde ich die Info dazu nicht im Kompaktwissen

LG
Tom
TomVo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.11.2014 19:05
Falls jemand zu den Krediten mit variablem Zins ein gutes Infoblatt hätte, wäre das super.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2014 22:19 - Geaendert am: 30.11.2014 22:21
BGB § 489 Absatz 2
(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
.
Daddy2303
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.12.2014 09:00
Besteht bei einem variabel verzinlichen Kredit nicht die Option,den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.12.2014 10:12 - Geaendert am: 01.12.2014 18:29
Es gab ja nur folgende Aussagen zur Aufgabe 20:
Ihre Kundin hat am Freitag, dem 21.11.2014, mit der Kreditbank AG einen Verbraucherdarlehensvertrag (Ratenkredit) mit variablem Sollzinssatz abgeschlossen.
Stellen Sie fest, mit welcher Information Sie sie in diesem Zusammenhang richtig beraten!
1 Sie kann das Darlehen jederzeit zurückzahlen. Sie ist aber auf Verlangen der Kreditbank AG zur Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts verpflichtet
2 Die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist nur mit Zustimmung der Kreditbank AG möglich.
3 Eine Kündigung des Darlehensvertrags ist frühestens sechs Monate nach vollständigem Erhalt des Darlehens möglich.
4 Siue kann das Darlehen jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kreditbank AG hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentgelt.
5 Wenn sie das Darlehen kündigt, ist sie innerhalb von vier Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zur Rückzahlung des ausstehenden Betrags verpflichtet.
Daddy2303
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.12.2014 15:34
Korrekt,jedoch besteht für den Kunden egal ob Privatkredit und Darlehen ein Recht,die Summe vorzeitig zurückzuzahlen.Da meine ich nicht die ordentliche Kündigung wie bei Punkt 4

Ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist sozusagen und damit aussage 1?
Daddy2303
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.12.2014 15:51
ich glaub ich kann es mir jetzt selbst erklären xDDD

Vorfälligkeitsentgelt dient als ausgleich für den Zinschaden der festgelegten Kondition,jedoch besteht bei einem variablen zins keine feste Kondition und damit kein zinsschaden -.- oder?
kiler123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.12.2014 17:10
Das in der Prüfung angesprochene Darlehen hat keine erkennbare feste Laufzeit, deshalb §500 BGB:
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam.

Somit stimmt weder Lösung 1, noch Lösung 4.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.12.2014 18:31
BGB § 489 Absatz 2
(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
.
 

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