|
Verfasst am: 24.04.2015 20:41 |
|
|
Hallo,
beim Lernen ist noch eine Frage aufgetaucht:
In einer Aufgabe steht:
1. Vorgeschrieben ist für ein Verbraucherdarlehen die Schriftform. Dabei kann auf die Unterschrift des Kreditnehmers verzichtet werden, wenn die Annahme automatisch erstellt wird.
Diese Antwort soll die richtige sein - ist das nicht falsch - muss das nicht Unterschrift des Kredit GEBERS heißen, wenn die Annahme automatisch erstellt wird?
Vielen Dank
Tom |
|
|