Privatkredite zurückzahlen |
|
|
Verfasst am: 06.11.2015 18:57 |
|
|
Hallo zusammen,
habe eben ein paar alte Prüfungen gemacht (Sommer und Winter 14). In beiden BBL programmierten Prüfungen war die Frage nach der Rückzahlung bei einem Privatdarlehen.
In der Prüfung vom Winter wird als Lösung gesagt:
Mit einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
In der Sommerprüfung ist die Lösung: Jederzeitige Kündigung aber die Bank darf ein Vorfälligkeitsentgelt nehmen. Welche Stimmt denn jetzt?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Max |
|
|
|
Verfasst am: 06.11.2015 19:03 |
|
|
hat sich erledigt.... variabeler zins 3Monate festzins vorfälligkeitsentgelt.. |
|
|
|
Verfasst am: 10.11.2015 18:01 - Geaendert am: 10.11.2015 18:03 |
|
|
Privatdarlehen können jederzeit zurück gezahlt werden. Die Bank kann max. 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages als Vorfälligskeitsentschädigung verlangen.
Ist die Restlaufzeit des Darlehens kürzer als ein Jahr, sind maximal 0,5 % zulässig.
Die laufzeitunabhängige Kosten, z. B. Versicherungsprämien, darf der Kreditgeber trotz vorzeitiger Kündigung ungeschmälert behalten, sie sind für den Verbraucher verloren |
|
|
|
Verfasst am: 16.11.2015 18:29 |
|
|
Danke. |
|
|
|
Verfasst am: 19.01.2017 09:23 |
|
|
Gibt es dabei nicht noch irgendwelche Stolpersteine oder Grauzonen? |
|
|
|
Verfasst am: 26.04.2017 10:04 |
|
|
Wie Hermann schon schreibt, ist 1% die maximale Vorfälligkeitsentschädigung, die vom Gesetzgeber gedeckelt wurde bzw. 0,5% bei Restlaufzeiten von unter einem Jahr.
Diese müssen aber nicht berechnet werden, also können Banken auch weniger berechnen oder ganz darauf verzichten. Einige Direktbanken verzichten ganz darauf und werben damit. Manche auch nur bis zu einer bestimmten Restschuld, wie beispielsweise 80%. |
|
|
|