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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

P-Konto vs. Lohn- und Gehaltsabtretung
 
TomVo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.03.2016 19:24
Hallo,
ich habe eine Frage - beim P-Konto ist der Pfämdungsfreibetrag meines Wissens 1073,88 € und bei der Lohn- und Gehaltsabtretung haben wir gerechnet 1073,88€ plus 30%. Warum ist da ein Unterschied? Warum muss ich einmal die 30% drauf rechnen und einmal nicht - es sind doch eigentlich beides Pfändungen?

Vielen Dank
Tom
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.03.2016 17:52
Ein Arbeitseinkommen ist unpfändbar nach § 850c ZPO, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1.079,99 € monatlich beträgt. Übersteigt das Arbeitseinkommen den Betrag, bis zu dessen Höhe es ... nach Absatz 1 unpfändbar ist, so ist es hinsichtlich des überschießenden Betrages zu einem Teil unpfändbar, und zwar in Höhe von drei Zehnteln.
TomVo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.03.2016 18:26
Lieber Herr Herrmann,

können Sie mir sagen wo die Unterschiede herkommen? Ich habe nämlich auch schon im Internet den Betrag von 1.079,99 € gesehen aber bei uns im Schulbuch steht der Betrag von 1073,88 €. Heißt das ich muss bei dem Pfändungsschutzkonto auch dieses 1/3 berücksichtigen - weil davon steht im Buch nämlich nichts. Vielen Dank - Tom
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.03.2016 17:15 - Geaendert am: 16.03.2016 17:22
Richtig sind 1073,88 €.
Weil die Lohnpfändungstabelle einen einkommensabhängigen Zuschlag als Arbeitsanreiz enthält, kann ein Kontoguthaben im Einzelfall nicht in gleicher Weise geschützt sein, wie die Lohnforderung gegen den Arbeitgeber. In solchen Fällen kann aber das Vollstreckungsgericht bzw. die Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers eine individuelle Kontofreigabe entsprechend der Lohnpfändungstabelle anordnen.

Der Basispfändungsschutz beim P-Konto kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten des Schuldners: Dieser Betrag erhöht sich auf monatlich 1479,99 € bei einer und auf 1709,99 € bei zwei Personen (weitere Personen siehe Pfändungstabelle), wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind.

siehe http://www.p-konto-info.de/
TomVo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.03.2016 21:23
Vielen Dank Herr Herrmann! Einen schönen Abend wünsche ich Ihnen.

Tom
 

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